Objekt: Fünfzig Jahre Mitgliedschaft Nürnberg im Verband der Deutschen Buchdrucker

Antwort zu geben; erfreut uns recht häufig mit Schreiben in unsrer heiligen Sache, 
wackere Brüder. 
Wir senden Euch anbei 6o Legitimationsbücher, der Preis ist Groschen, und 
schließen mit einem treuen Handschlag. 
Erhalte Euch Gott und segne Euer Streben. 
Karl Fröhlich im Vamend. Z. V. d. GEtbs. 
Mit Veujahr 1850 hatte sich der Nürnberger Hauptverein als „Guten— 
berg-Hauptverein für Mittel- und Oberfranken“ konstituiert. Er zählte 
damals 145 Mitglieder. Um laut gewordenen Sweifeln in den Rürnberger 
Mitgliederkreisen über die Verwendung der Vereinsgelder zu begegnen, 
erließ das Komitee des Gutenberg-Hauptvereins RNürnberg folgendes 
Rundschreiben: 
Nürnberg, 14. Januar 1850. 
Seehrte Kollegen! 
So erfreuend es war, von Beweisen einer nur regen Theilnahme am Guten— 
berg-Bund überführt zu werden, so betrübend ist es, hören zu müssen, daß hie und 
da eine unrichtige Ansicht in Betreff desselben Raum gewinnt. 
Dürfen wir nicht daran zweifeln, daß Sie Alle das Prinzip des Bundes 
kennen, so mögen es die Verwaltung und die Verwendung der Vereinsgelder sein, 
welche zu Irrungen Anlaß geben. Und doch sind diese so einfach, so klar, daß wir 
uns versichert glauben, Sie mit wenigen Worten von ihrer Zweckdienlichkeit fu 
überzeugen. 
Die in den Zweigvereinen eingehenden Beiträge werden von dem dortigen 
Rendanten von vier zu vier Wochen an den Vendanten des Hauptvereins einge— 
schickt, woselbst sie, wie alle Bundesgelder ohne Ausnahme, unter Verwaällung 
desselben liegen bleiben. 
Es diene dieß zur Beseitigung der irrigen Ansicht, die Gelder centralisierten 
sich in Berlin, oder irgend am Sitze des Central-Vorstandes. Es steht diesem 
bielmehr in keiner Hinsicht das Vecht zu, über jene zu verfügen, nur bei alleufall— 
siger Unzulänglichkeit der Einnahmen des einen oder andern Hauptvereins wird 
der Central-Vorstand davon in Kenntniß gesetzt und von diesem bestimmt, wo die 
nöthigen Gelder erhoben werden sollen. So bleiben sie immer einziges, von ihm 
selbst gesichertes Cigenthum des Hauptvereins mit seinen Zweigvereinen, sind jedoch 
als segenbringende Unterstützungsmittel nach solchen Orten beweglich, wo sie un— 
ausweichbar sollten in Anspruch genommen werden müssen. 
Ganz dem Prinzipe des Bundes angemessen ist die Verwendung der Ein— 
nahmen. 
VDenm rechtlich gesinnten aber bedrückten Bruder einen sicheren Halt geben zu 
können, damit er im Stande sei, auf Vecht und Gerechtigkeit zu pochen, ehe er lich 
genöthigt sieht, sich den Interessen unmenschlicher Prinzipale aufzuopfern, sind die 
Einnahmen hauptsächlich dazu bestimmt, solchen Kollegen, wenn sie um des allge— 
meinen Wohles willen eine Kondition verlassen, Unterstützung zu gewähren. Trau— 
rig aber wahr ist, daß in diesem Falle Vorsorge getroffen werden muß. Aber 
auch mannigfache andere Umstände können eintreten, in denen wir froh sein dürf— 
ten, ein kleines Kapital zu besitzen. Wie leicht unterliegt der Arbeiter einem 
unglücklichen Ereignisse und wie oft sehen wir uns außer Stand, augenblickliche 
Hilfe zu leisten, wo wir nicht erst Kräfte sammeln können! Haben wir aber Mittel 
in Händen, so mag es uns in Seiten des Bedürfens ein Trost sein, in vergangenen 
desseren nichts versäumt zu haben, was uns Menschenpflicht und Bruderliebe ge— 
boten. Gedenken wir noch der Porto- und sonstiger Ausgaben, wie des wichtigen 
Statuts. daß ein Viertheil der eingehenden Gelder bestimmt ist, Kassenfonds zu 
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