Antwort zu geben; erfreut uns recht häufig mit Schreiben in unsrer heiligen Sache,
wackere Brüder.
Wir senden Euch anbei 6o Legitimationsbücher, der Preis ist Groschen, und
schließen mit einem treuen Handschlag.
Erhalte Euch Gott und segne Euer Streben.
Karl Fröhlich im Vamend. Z. V. d. GEtbs.
Mit Veujahr 1850 hatte sich der Nürnberger Hauptverein als „Guten—
berg-Hauptverein für Mittel- und Oberfranken“ konstituiert. Er zählte
damals 145 Mitglieder. Um laut gewordenen Sweifeln in den Rürnberger
Mitgliederkreisen über die Verwendung der Vereinsgelder zu begegnen,
erließ das Komitee des Gutenberg-Hauptvereins RNürnberg folgendes
Rundschreiben:
Nürnberg, 14. Januar 1850.
Seehrte Kollegen!
So erfreuend es war, von Beweisen einer nur regen Theilnahme am Guten—
berg-Bund überführt zu werden, so betrübend ist es, hören zu müssen, daß hie und
da eine unrichtige Ansicht in Betreff desselben Raum gewinnt.
Dürfen wir nicht daran zweifeln, daß Sie Alle das Prinzip des Bundes
kennen, so mögen es die Verwaltung und die Verwendung der Vereinsgelder sein,
welche zu Irrungen Anlaß geben. Und doch sind diese so einfach, so klar, daß wir
uns versichert glauben, Sie mit wenigen Worten von ihrer Zweckdienlichkeit fu
überzeugen.
Die in den Zweigvereinen eingehenden Beiträge werden von dem dortigen
Rendanten von vier zu vier Wochen an den Vendanten des Hauptvereins einge—
schickt, woselbst sie, wie alle Bundesgelder ohne Ausnahme, unter Verwaällung
desselben liegen bleiben.
Es diene dieß zur Beseitigung der irrigen Ansicht, die Gelder centralisierten
sich in Berlin, oder irgend am Sitze des Central-Vorstandes. Es steht diesem
bielmehr in keiner Hinsicht das Vecht zu, über jene zu verfügen, nur bei alleufall—
siger Unzulänglichkeit der Einnahmen des einen oder andern Hauptvereins wird
der Central-Vorstand davon in Kenntniß gesetzt und von diesem bestimmt, wo die
nöthigen Gelder erhoben werden sollen. So bleiben sie immer einziges, von ihm
selbst gesichertes Cigenthum des Hauptvereins mit seinen Zweigvereinen, sind jedoch
als segenbringende Unterstützungsmittel nach solchen Orten beweglich, wo sie un—
ausweichbar sollten in Anspruch genommen werden müssen.
Ganz dem Prinzipe des Bundes angemessen ist die Verwendung der Ein—
nahmen.
VDenm rechtlich gesinnten aber bedrückten Bruder einen sicheren Halt geben zu
können, damit er im Stande sei, auf Vecht und Gerechtigkeit zu pochen, ehe er lich
genöthigt sieht, sich den Interessen unmenschlicher Prinzipale aufzuopfern, sind die
Einnahmen hauptsächlich dazu bestimmt, solchen Kollegen, wenn sie um des allge—
meinen Wohles willen eine Kondition verlassen, Unterstützung zu gewähren. Trau—
rig aber wahr ist, daß in diesem Falle Vorsorge getroffen werden muß. Aber
auch mannigfache andere Umstände können eintreten, in denen wir froh sein dürf—
ten, ein kleines Kapital zu besitzen. Wie leicht unterliegt der Arbeiter einem
unglücklichen Ereignisse und wie oft sehen wir uns außer Stand, augenblickliche
Hilfe zu leisten, wo wir nicht erst Kräfte sammeln können! Haben wir aber Mittel
in Händen, so mag es uns in Seiten des Bedürfens ein Trost sein, in vergangenen
desseren nichts versäumt zu haben, was uns Menschenpflicht und Bruderliebe ge—
boten. Gedenken wir noch der Porto- und sonstiger Ausgaben, wie des wichtigen
Statuts. daß ein Viertheil der eingehenden Gelder bestimmt ist, Kassenfonds zu
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