Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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sagen, den Mahnbrief des Rats, mit ihm gleichzeitig die Kirchen- 
ordnung einzuführen , mit überlegener Ironie zu beantworten 1: 
der Markgraf lat die Messen ohne Communikanten schon abgestellt, 
„auch sonst alle Dinge gemäss der verglichenen Kirchenordnung zu 
halten befohlen, wie auch solchs bisher in allen oder in dem meh- 
reren Teil s. f. G. Städten und Flecken gehalten worden und noch 
fortan gehalten wird, ungeachtet dass gemeldete Messen ohne Com- 
munikanten indes bei euch vielleicht aus allerlei Behinderung unab- 
gestellt geblieben sind, also dass die Kirehenordnung in dem mehrern 
Teil uns. g. H. Flecken keines andern neuen Vorgehens bedarf“. 
Noch bevor der oben erwähnte Brief des Markgrafen mit 
den Abänderungen in Ansbach eingetroffen war, gingen die bestell. 
ten 800 Kirchenordnungen. und Katechismen, sowie 500 „Gesang: 
bögen“ (die Noten zur Abendmalsliturgie) nach Ansbach ab?). 
Der Rat hatte den Druck möglichst beschleunigt und die Arbeit 
geteilt, so dass Jobst Gutknecht die Kirchenordnung, Johann 
Petrejus den Catechismus druckte %), beide mussten mit Ueberstunden 
und Zuhilfenahme der Sonntagsarbeit fortdrucken und ihr Personal 
vermehren *). Der Preis einer Kirchenordnung wurde von dem Buch- 
drucker auf 42, eines Catechismus auf 56 „Sf festgesetzt. Über 
diese Höhe war man in Ansbach sehr ungehalten, und Vogler wandte 
sich an Spengler mit der Bitte, er möge mit den Buchdruckern wegen 
eines niedereren Preises verhandeln. Dieser hielt jedoch deren For- 
derungen für berechtigt, vermochte sie jedoch, den Preis auf 39, bezw. 
50 herabzusetzen °). Hier sei erwähnt, dass in einer Woche 700 
Exemplare der Kirchenordnung an Private verkauft wurden ©). 
Im Besitz der gedruckten Kirchenordnung, befanden sich die 
Statthalter, als die von dem Markgrafen geforderten Correkturen ein- 
trafen, in einer unangenehmen Lage, aus der sie sich dadurch heraus- 
halfen‘, dass sie. heim Rat den Antrag stellten, „dass solche Bes- 
1) Statthalter an den Rat Dienstag nach Thomä, Tom. IX, Nr. 68. 
2) Spengler an Vogler 3. Februar 1533, Tom, IX, Nr. 80. 
3) Rechnungen der Beiden IX, 81 und 82. 
4) Spengler an Vogler, IX, 85. ; 
5) Spengler an Vogler 6. Februar 33, Tom. IX, Nr, 85. 
61 Spengler an Vogler 26. Dez. 33. IX, 101. 
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