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Rumelsberg“*), die des Fritz Freitag Erbe ist, zu rechtem Mannlehen
zemacht habe.
Kurze Zeit hernach muß der Besitz seinen Herrn wiederum gewechselt
haben. Es wiederholt nämlich am Freitag vor Sant Johannistag ante
bortam laàatinam 14826*) der Nürnberger Bürger Anthoni KRüfler die
Herschreibuns Hans Rummels, wobei er dem Rath versprechen mußte,
in den Gebäulichkeiten nichts zu ändern, sie der Stadt nicht zu entfremden,
ondern eventuell nur wieder an eingesessene Bürger zu verkaufen u. s. w.
Dieser Unthon Küfler gerieth aber mit dem Schwiegersohn des Cudwig
Ofintzins, Haintz Seybothh von Rampach, in einen auf beiden Seiten mit
leicher Heftigkeit geführten Streit, der soßar in offene Fehde ausartete.
Der mehrfach erwähnte Pfintzing hatte nämlich außer einem Sohne auch
ine Tochter Margaretha hinterlassen, die sich mit dem genannten Hans
Seyboth vermählte und damals das Schloß Malmsbach bewohnte. Durch
zwischenverhandlungen war das Gut aber noch bei Lebzeiten des Pfintzing
iuf Ludwig von Eyb, sodaun auf einen Hans Vogt und von diesem, wie
hon gesagt, auf Anton Küfler übergegangen. Deshalb wurde das
Zesitzthum bei Durchführung des Prozesses am Erichtag vor unser lieben
frauen-Tag purificationis s483 diesem vom Nürnberger Rathe zugesprochen.
Dagegen legte nun der Seyboth Berufung ein und da er durch nichts zur
Räumung des Platzes vermocht werden konnte, so ersuchte Küfler den Jorg
Uötzel, ihm einige Schützen herauszusenden, mit denen er und sein Weib in
Ubwesenheit des Seyboth und seines Voyten (VBerwalters) in das Schloß
eindrangen und es besetzt hielten. Uls nun der Seyboth'sche Vogt zurückkam,
ourde er nicht nur nicht eingelassen, sondern die Schützen brachen Löcher
ndas Dach und drohten mit Armbrust und Büchsen auf ihn zu schießen.
Erst als er sagte, er werde beim Rathe Klage erheben, ließ man ihn zu
einem im Kindbett liegenden Weibe, das ihm erzählte, wie man es bei
»ꝛer Einnahme mit vielem Schießen erschreckt, auch die Wärterin nicht
»ereingelassen, so daß es vor Hhunger schier umgekommen wäre. Die
Soldaten hätten Häfen und Schüssel zerhauen und den Hühnern die Hälse
umgedreht. Da kam auch der Kötzler von der Stadt heraus und redete
peiden zu, sie sollten dem Küffler geloben, sonst müsse man sie gen Nürnbers
uis Coch führen. Doch waren sie erst, als der frühere Schloßherr, Ludwig
Ofintzing, erschien und sie ledigte, den Eindringlingen zu Willen. Das
URind des Vogts starb in den nächsten Tagen, indes die Wöchnerin in
folge des ausgestandenen Schreckens langsam dahinsiechte.
HBaintz Seyboth erhob zwar wegen Landfriedensbruches neuerdings
Ulage beim Rath, allein er scheint damit wenig Gehör gefunden zu haben.
Doch freute sich auch sein Widerpart nicht lange des Besitzes; denn noch
im selben Jahre (1485), Freitag nach Sant Michelstag, verschreibt Sebolt
Berngstorffer, Bürger zu Nürnberg, bezüglich seiner Behausung „Malmsbach
mit sambt dem Garten, als weit die mit Zwinger, Graben und Mauern
umbfangen hat (ist), daß er sie nur an Nürnberger Bürger verkaufen wolle
und daß er bereit sei, die Verschreibung zu erneuern, wie die andern
*) nicht Reimelsberg, wie bei Glück zu lesen.
**e nicht 1428, wie Müllner angibt.