Inhaltsverzeichnis: Zur 50jährigen Gedenkfeier der Freiwilligen Turn- und Feuerwehr, Abteilung I, Nürnberg am 13., 14. und 15. Juni 1903

an 
Die Abhaltung des Feuergehorsams, das war die Bekannt- 
gabe und Erinnerung der Verpflichtungen an das Löschpersonal, 
hatte der Baumeister in Gegenwart der zu den Kompagnien ver- 
ardneten Feuerherren zu besorgen. 
Den Wächtern war befohlen, ein ausgebrochenes Feuer nicht 
nur den Türmern, den Herrn Feuer Deputierten, sondern vor 
allem auch in der Peunt anzuzeigen. 
„Ingleichen hat ein hochlöblicher Rath befohlen bey ent- 
stehender Feuersbrunst jedesmal 4 Reuter förderlich zum Feuer zu 
verordnen, dass sie auf die Feuer Herren warten, welche Sie, nach- 
dem es die Not erfordert eilends hin und wieder schicken können.“ 
Ein Kommando Soldaten hatte sich zur Aufrechthaltung 
der Ordnung an die dem Feuer zunächst gelegenen Pegnitz Ein- 
Alte zu begeben. 
Je ein Kommando Soldaten von 30 oder 40 Mann mit 
einem Leutnant hatte von den Kasernen auf der Veste und Johannis 
beim ersten Anschlagen sofort auf den Brandplatz zu marschieren 
zum Platzmachen und Freihalten der Plätze. Alle Feuerkufen, 
wenn sie das erstemal vom Feuer wegfuhren, hatten zur Begleitung 
einen Musquetier. Endlich war die gesamte hiesige Bürgerschaft 
in 3 Bataillons zu je 8 Kompagnien eingeteilt und war jeder 
Kompagnie ein bestimmter Alarmplatz angewiesen. - A 
Ausserdem waren in Wöhrd zwei Kompagnien, in Gosten- 
hof eine, in Steinbühl, Galgen- und Tafelhof eine und in ‚Gärten 
h. d. V. zwei Gärtner-Kompagnien gebildet, welche ebenfalls ihre 
bestimmten Alarmplätze hatten. 
Endlich war noch für notwendig erachtet, bei Ausbruch 
eines Feuers während der Tageszeit alsbald die Gattern und 
Schneller vor den Stadttoren zu schliessen. 
Notwendig wurde auch befunden zur Sicherheit der Reichs- 
Vestung zwei in drei Rotten geworbene Musquetiere nebst einem 
bescheidenen Unteroffizier auf die Vestung vor das innere Tor bei 
der inneren Kapelle zu kommandieren. Im Fall der Herr Reichs 
Schultheissen Wohlgeboren Gnaden belieben würden, ihnen den 
Kommandierten anzubefehlen, sich gar in den Schlosshof hinein- 
uziehen, alsdann sollen dieselben solchenen Befehl nachzukommen 
schuldig seyn. 
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