Neuntes Kapitel.
Sociale 3ufkände.
Eine Lebensfrage für die Gefellenfhaft war die Heran-
bildung, die Erziehung des Lehrjungen. Überall bemühen
fid) die Gejellen, Einfluß gerade in diejer wichtigen Frage
zu gewinnen. Wo fie eS vermochten, erhoben fie das Gefelen-
machen zu dem notwendigen Korrelat des Freijprechens.
Der ausgelernte Lehrburfche ?63 wurde erft dann als gleich-
berechtigter Genofje anerkannt, wenn er von den Gefellen
feierlich in ihre Mitte aufgenommen wurde. Stahl? hat
auf die tiefere Bedeutung des Hänfelns Hingewiefen, das den
Lehrling erft ermöglichte, als volbürtiger Gefelle zu wandern
und alerorten, wo das Handwerk mar, Arbeit oder Zehr-
pfennig zu finden. Schanz ergänzt die Ausführungen Stahls,
indenı er bemerkt: „Das Streben des Lehrburfchen, e3 nicht
öloß zu einem „Jünger,“ fondern auch zu einem „gemachten“
Sefellen zu bringen, war gewiß ein Sporn, durch Fleiß und
Sefchicklichkeit diefer Standeschre fidh würdig zu zeigen“ ?7°.
Während im fünfzehnten Jahrhundert der Nürnberger Kat
noch gegen das GSefellenmachen einfchritt, wie wir früher
gezeigt, ift eS au8gang3 des fehzehnten Jahrhunderts all-
gemein üblidh. Eingehendere Beftimmungen hierüber enthält
vor allem die Ordnuna der Schreineraefelen 271, die über den