Gesundheitswesen
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Vertreter des Mietervereins:
11. Kaufmann Otto Günth, Rathausgasse 5.
12. Kaufmann Fritz Hohl, Landgrabenstraße 142.
13. Kaufmann Albert Richter, Kopernikusstraße 3.
Unterausschuß für Wohnungsbesichtigungen.
1. Kgl. Bezirksarzt, Medizinalrat Dr. Hermann Federschmidt, am Marfeld 1.
An
3. Kommerzienrat und Magistratsrat, Fabrikbesitzer C. Göbel, Jaaodstraße 6.
4. Generalagent Wilbhelm Nill, am Marfeld 13.
Ersatzmitglieder:
1. Armenarzt, prakt. Arzt Dr. J. Schiemer, Tuchgasse J.
2. Waisenrat, Wildbrethändler Ulrich Hirschmann, Bergstraße 6.
3. Maurermeister Johann Mack, Tucherstraße 23.
4. Kaufmann Heinrich Bernritter, Paniersplatz 15.
Zur Abstellung von sittlich und gesundheitlich gefährlichen
Wohnungsmißständen, die durch den Mangel an Betten entstehen, wurde im Jahre
1915 ein Betrag von 500 “6 aus städtischen Mitteln bewilligt. Eine Abgabe von Bettstücken
geschah nur in 6 Fällen. Diese geringe Zahl hat darin ihren Grund, daß andere Stellen,
wie Kriegsfürsorge usw., eingegriffen haben und bei hier heimatberechtigten und bereits im
Genuß der öffentlichen Unterstützung stehenden Personen der hiesige Armenrat Hilfe geleistet hat.
Zur Förderung des Kleinwohnungsbaues wurden im Berichtsjahre die
Hälfte der Straßenbaukosten und Kanalpflichtbeiträge nachgelassen und zwar an 5 Baugenossen—
schaften 31503,86 (10 853,46) XStraßenbaukosten und 11746,27 (2081,92) MA Kanal—
pflichtbeiträge, ferner an 5 Bauunternehmer 3151.47 (8413.67) M Straßenbaukosten und
467.62 (1107,37) A Kanalpflichtbeiträge.
Für ein Darlehen von 85000 A aus der Landeskulturrentenanstalt, das einer Bau—
genossenschaft gewährt wurde, hat die Stadtgemeinde Nürnberg die Haftung übernommen.
Darlehensgenehmigung erfolgte bis zu 800/0 des Schätzungswertes, iedoch abzüalich des von
der Versicherungsanstalt bereits gewährten Hypothekdarlehens.
Die städtischen Kollegien haben mit Beschlüssen vom 26. März bezw. 8. April 1915
für Darlehen der hiesigen Kriegskreditbank an hiesige Hausbesitzer zu Ausführungen von
Umbauten usw. Ausfallbürgschaft bis zum Höchstbetrag von 200 000 nach Maßgabe des
unten folgenden Vertrages übernommen. Diese Bürgschaftsübernahme wurde durch die
Kgl. Regierung von Mittelfranken mit Entschließung vom 6. Mai 1915 Nr. 8382 i 5 gemäß
Art. 159 Abf. 1 Ziff. 5 6. O. staatsaufsichtlich genehmigt. Die Vergünstigung sollte
weniger eine Unterstützung der Hausbesitzer, als vielmehr eine Förderung des zur Zeit
darniederliegenden Baugewerbes in Nürnberg sein. Von ihr machten 5 Anwesensbesitzer
Gebraäuch, welche durch Bauvornahmen Verbesserungen in ihren Anwesen herbeiführten. Der
Bauaufwand betrug in den 5 Fällen: 9500, 3000, 2000, 6000 und 5000 4.
Einige Gesuchc mußten, da die Voraussetzungen für die Gewährung der Darlehen
nicht vorlagen, abgewiesen werden und einige wurden von den Beteiligten wieder zurückgezogen.
Der in der Angelegenheit abgeschlossene Vertrag zwischen der Stadtgemeinde Nürnberg
und der Kriegskreditbank A.G. in Nürnberg lautet, wie folgt.
Vertrag zwischen der Stadtgemeinde Nürnberg und der Kriegskreditbank A.G. in Nürnberg.
8 1. Die Kriegskreditbank verpflichtet sich der Stadtgemeinde gegenüber, unter den nachstehend auf—
geführten Bedingungen an Hausbesitzer zur Ausführung von Umbauten, Aufbauten, Fassadenänderungen, baulichen
Anderungden im Innern der Anwesen usw. Darlehen im Gesamtbetrage von 200 000) .M auszubezahlen,