—
99
—
Die Rechnungen der Stiftung sind der k. Regierung zur Prüfung und Ver—
bescheidung in Vorlage zu bringen.
Zu Bewerbungen um Unterstützung aus der Stiftung ist alljährlich am
. März unter Vorsteckung einer bis 31. desselben Monats reichenden Frist öffent—
lich aufzufordern. Die eingekommenen Gesuche sind bis zum 15. April zu ver—
bescheiden.
In dringenden Fällen können auch später eingereichte Gesuche nach Maßgabe
der etwa noch vorhandenen Mittel berücksichtigt werden. Die Auszahlung der
Unterstützung erfolgt bei dem Antritte der Badekur, für welche sie bewilligt wurde.
Jedes Unterstützungsgesuch hat zu enthalten:
a. eine Darlegung der Familien- und Vermögensverhältnisse des Petenten,
b. ein bezirksärztliches oder bezirksärztlich beglaubigtes Zeugnis über die
Notwendigkeit oder Rätlichkeit einer Badekur.
Die nach, Abzug der Regiekosten verbleibenden Stiftungsrenten sind nach
Maßgabe der eingegangenen Bewerbungen alljährlich zu verteilen. Sollten sich
durch Mangel an zur Berücksichtigung geeigneten Bewerbern Rentenüberschüsse
ergeben, so sind solche zum Stammvermoͤgen zu schlagen.
An, Stiftungsrenten wurden verteilt von 1884 bis 1888 einschließlich
I0550 M in Beträgen von 40 bis 100 M an 72 Lehrer in 124 Fällen.
Nürnbergs Lehrerschaft gedenkt stets in dankbarer Pietät ihres unvergeßlichen
Stifters. Möchte dieser erste Stifter, der an kranke Lehrer dachte, nicht der letzte
sein; möchten sich vielmehr für Nürnbergs wie Bayerns Lehrer Wohlthäter finden,
die nachahmen das schöne Beispiel des edelherzigen Lehrerfreundes der Thal—
J. M. Bauer!