Schlussergebnisse.
Um den Text nicht mit Anmerkungen zu; belasten und zu
stören, führe ich in dieser Zusammenstellung Belegstellen nicht
an; soweit sie nicht in den Ratsverlässen oder sonst schon aus-
Arücklich angeführt sind, finden sie sich in dem öfters zitierten
Kodex des Kgl. Kreis-Archivs Nürnberg.)
„Wie in allen gewerblichen Betrieben Nürn-
bergs, fehlen auch in der Waffenindustrie Zünfte. Die
einzelnen Formen der Organisation sind:
1. Handwerke: gekennzeichnet durch Vorhandensein
von Gesetz und Schauordnung, geschworenen
Meistern, Meisterstücken und einer bestimmten
Anzahl von Lehrjahren, Gesellen und Lehrjungen.
Reglementierte Gewerbe: ihnen fehlen ’eine oder
mehrere der für „Handwerke“ charakteristischen
Einrichtungen, wodurch sie sich entweder dem
Handwerk oder der freien Kunst nähern.
Freie Künste: sie kennen keine der obigen Ein-
richtungen uud können von einem jeden aus-
geübt werden.
II. Die Arbeitsteilung ist nicht so weit gehend
weder rechtlich noch tatsächlich — ausgebildet,
dass sie als ein Charakteristikum des mittelalterlichen
Waffengewerbes in Nürnberg bezeichnet werden kann.
Sie beruht, wie auch im modernen Wirtschaftsleben,
auf technischen Verschiedenheiten in der Herstellungs-
und Arbeitsweise der einzelnen Objekte und Betriebe.
)