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Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter.
wollte, mufste entweder dem Hauptmann unter dem Thore, bezw. seinem
Schreiber oder dem Bauernbüttel persönlich bekannt sein, oder einen
Freundschaftseid leisten und einen Gewährsmann in der Stadt angeben, der
sich bereit fand, für ihn zu bürgen. Zu diesem wurde er durch einen
der am Thore aufgestellten Schützen geleitet. Fremde Bauern, die ohne
Legitimation kamen, um Lebensmittel in die Stadt zu führen, wurden
durch einen Schützen auf den Markt geleitet, dort so lange bewacht, bis
sie ihre Waren verkauft hatten, und schliefslich wieder durch denselben
Schützen zum Thore hinaus transportiert. Gerade um dieses umständliche
Verfahren möglichst zu umgehen, war unter jedem T’hore ein Bauernbüttel
aufgestellt, der von seiner Gerichtspraxis her einen grofsen Teil der zu
Markte fahrenden Bauern kannte. Die Namen der Passanten liefls der
Hauptmann durch seinen Schreiber auf einem Zettel aufzeichnen, um sie
in dieser Form den Bürgermeistern mitzuteilen. Er war angewiesen, sein
besonderes Augenmerk darauf zu richten, dafs nicht heimlicherweise Briefe
zum Thore ein- oder ausgeführt würden.
Wie das Thor am Morgen nicht eher geöffnet werden durfte, bis der
Hauptmann zur Stelle war, so durfte dieser wieder am Abend seinen
Posten nicht eher verlassen, als bis das Thor geschlossen war. Der Haupt-
mann im Vorwerk, der während der Nacht an seine Stelle trat, hatte
dafür zu sorgen, dafs ein etwaiger feindlicher Angriff die Thorbesatzung
gefechtsbereit fand. Zu diesem Zweck hatte er das Vorwerk und das
Thor selbst mit Aufsenposten zu besetzen und im Zwinger nach rechts
und links einen geregelten Patrouillengang zu unterhalten. Dieses Haupt-
mannsamt war für jedes Thor mit sechs Genannten besetzt, deren jeder
den Dienst in sechstägigem Wechsel eine Nacht hindurch versah.
$ 3. Die Wachtinspektoren.
Aufser den fünf Thorbesatzungsabteilungen begegnen uns 1449 noch
folgende Wachkommandos:
a) sechzig bis hundert Schützen in Wöhrd,
b) fünfzig Schützen bei der Weidenmühle zu beiden Seiten der Pegnitz,
c) dreifsig Schützen auf dem Lichtenhof,
d) dreifsig Schützen auf der Falznerin Hammer (Gleishammer),
e) fünfzig Schützen auf den beiden Schwibbogen,
f) je zehn ‚Schützen in den achtzehn Durchlafs-Blockhäusern der
Landwehr.
Diese Kommandos hatten keine besonderen Hauptleute, sondern wurden
im Fall eines feindlichen Angriffs von den unter ihnen befindlichen