Metadaten: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

Grundstückes wollte nicht gelingen. Man fasste daher den 
bereits früher gemachten Vorschlag ins Auge, entweder 
den Klaragarten oder die Katharinenkirche zu erwerben. 
Ersterer war staatlicher, letztere städtischer Besitz. Namens 
der Administration wandte sich Advokat Fran kenburger 
an das Kgl. Staatsministerium mit einer Eingabe !), welche 
eine lebhafte Schilderung von den unhaltbaren gottes- 
dienstlichen Verhältnissen der Gemeinde entwirft. Die 
Gemeinde, so heisst es, bestehe aus 250 Mitgliedern 
und der zur Verfügung stehende Betsaal fasse kaum 
150 Menschen, so dass der Gottesdienst an den Festtagen 
in Gasthöfen abgehalten werden müsse. Der längere 
Fortbestand solcher Zustände gefährde den religiösen Sinn 
der Gemeinde und die religiöse Erziehung der Jugend, 
Die Organe der Kultusgemeinde hätten sich alle Mühe 
gegeben, ein geeignetes Anwesen zu erwerben, allein 
innerhalb der Stadt seien Bauplätze nicht vorhanden und 
die allenfalls verkäuflichen seien teils ihrer Lage, teils ihrem 
Raume nach unzureichend oder nicht entsprechend. An- 
spielend auf das Verhalten des Magistrates wird ausgeführt: 
»Als vor wenigen Monaten die Gemeinde genötigt war, 
ihr Betlokal zu verlassen und sie in der ganzen Stadt auch 
um den höchsten Mietpreis eine geeignete Räumlichkeit 
nicht finden konnte, erklärte sich selbst der hiesige Stadt 
magistrat, welcher lediglich um Gewährung einer Aushilfe 
gebeten wurde, ausser Stand, auch nur auf einige Zeit der 
Kultusgemeinde einen Raum zur notdürftigen Verrichtung 
ihres Gottesdienstes zu überlassen«.?) Deshalb wage die 
Kultusgemeinde die Hilfe Sr. Majestät anzusprechen und 
bitte, dass ihr zur Erbauung einer Synagoge der dazu 
erforderliche Teil .des Klaragartens gegen Bezahlung des 
!) Dat. vom 15. Mai 1865. 
?) S. oben S. 48 f.
	        
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