Grundstückes wollte nicht gelingen. Man fasste daher den
bereits früher gemachten Vorschlag ins Auge, entweder
den Klaragarten oder die Katharinenkirche zu erwerben.
Ersterer war staatlicher, letztere städtischer Besitz. Namens
der Administration wandte sich Advokat Fran kenburger
an das Kgl. Staatsministerium mit einer Eingabe !), welche
eine lebhafte Schilderung von den unhaltbaren gottes-
dienstlichen Verhältnissen der Gemeinde entwirft. Die
Gemeinde, so heisst es, bestehe aus 250 Mitgliedern
und der zur Verfügung stehende Betsaal fasse kaum
150 Menschen, so dass der Gottesdienst an den Festtagen
in Gasthöfen abgehalten werden müsse. Der längere
Fortbestand solcher Zustände gefährde den religiösen Sinn
der Gemeinde und die religiöse Erziehung der Jugend,
Die Organe der Kultusgemeinde hätten sich alle Mühe
gegeben, ein geeignetes Anwesen zu erwerben, allein
innerhalb der Stadt seien Bauplätze nicht vorhanden und
die allenfalls verkäuflichen seien teils ihrer Lage, teils ihrem
Raume nach unzureichend oder nicht entsprechend. An-
spielend auf das Verhalten des Magistrates wird ausgeführt:
»Als vor wenigen Monaten die Gemeinde genötigt war,
ihr Betlokal zu verlassen und sie in der ganzen Stadt auch
um den höchsten Mietpreis eine geeignete Räumlichkeit
nicht finden konnte, erklärte sich selbst der hiesige Stadt
magistrat, welcher lediglich um Gewährung einer Aushilfe
gebeten wurde, ausser Stand, auch nur auf einige Zeit der
Kultusgemeinde einen Raum zur notdürftigen Verrichtung
ihres Gottesdienstes zu überlassen«.?) Deshalb wage die
Kultusgemeinde die Hilfe Sr. Majestät anzusprechen und
bitte, dass ihr zur Erbauung einer Synagoge der dazu
erforderliche Teil .des Klaragartens gegen Bezahlung des
!) Dat. vom 15. Mai 1865.
?) S. oben S. 48 f.