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in der am 6. April 1865 in Bayreuth abgehaltenen
Quartal-Konferenz im Hinblick auf einen ihr in der
Leutbecherschen Angelegenheit zugekommenen „Pro-
tokollextrakt“ der Grossen Mutterloge des eklektischen
Freimaurerbundes in Frankfurt a./M. abgab, und in
welcher sie darlegte, dass sie nur „die Wiedervorlage
des Leutbecherschen Gesuches in einigen Jahren“
gestattet habe, „die Aufnahme einer unter so eigen-
tümlichen Verhältnissen gegründeten Loge in den
diesseitigen Logenverband aber zu denjenigen Ange-
legenheiten gehöre, über welche die Willensmeinung
der sämtlichen Tochterlogen eingeholt werden müsse“,
diese Erklärung genügte hier so wenig, dass man
am 15. Juni 1868 beschloss, auf einer endgiltigen Be-
scheidung des Fürther Antrages der definitiven Ab-
weisung des Leutbecherschen Gesuches zu bestehen.
Die Grossloge beharrte jedoch unter Ablehnung der
Fürther Verwahrung, der sich auch die Logen Heidel-
berg und Mannheim, letztere unter besonderem Hin-
weis auf eine Denkschrift der Loge „Libanon“ in
Erlangen, angeschlossen hatten, und unter dem Hin-
weis darauf, dass die Logen in Frankenthal, Stuttgart,
Karlsruhe, Freiburg, Ludwigsburg, Kaiserslautern und
Bayreuth das seitherige Vorgehen der Grossloge ge-
billigt hätten, auf ihrem ersten Beschlusse.
Im Verlaufe der durch diese Angelegenheit in
unsrer Loge hervorgerufenen Erörterungen kam es
auch zu einem Renkontre zwischen ihr und dem
Herausgeber der „Bauhütte“, dem Br. Findel in
Leipzig, der in einem Aufsatze: „Licht- und Schatten-
bilder aus dem Logenleben“ die Leutbechersche An-
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