Inhaltsverzeichnis: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1917 (1917 (1919/20))

m allhenehn 
— 
b- Wol⸗n 
te —X 
ig wurde 
Vare, erkunn 
uftragt, Al 
ind Verhuh 
die bedürfth 
Räumen de 
9300 Stut 
sorge käflt 
n Belieferun 
u ersehen is 
lle zur Ein 
hetrug. Di 
1Annahme 
en, Jl Ver— 
Schreibge⸗ 
Näherinnen 
gt folgende 
tbepreis vo 
67 Joppo 
in Knaber 
terüberzieh 
217 garnie 
52 Gomm 
127 Somn 
leidernß 
Männerunh 
terkleide 
7 Frauenbt 
er, an Tih 
au Lah 
—V 
Frauen-— 
8 und klen 
tten, 78 ge 
hiedene bs 
er⸗ und gin 
lindersti 
al 170 Ml 
Unie 
858 
Der Altbekleidungsstelle wurden vom Stadtmagistrat an Krediten eingeräumt: 
100000 /6C. zum Ankauf getragener Ware und 4426000 MA zum Bezuge der billigen 
Reichskleidung. Letztere wurde an die Kleinhandelsgeschäfte zum Verkauf an die 
»edürftige Bevölkerung verteilt; nur einen kleinen Teil setzte die Altbekleidungsstelle in ihren 
Berkaufsräumen direkt an Minderbemittelte und Anstalten ab. Die Belieferung mit billiger 
Reichskleidung erfolgte erst Anfang 1918. Den Einnahmen von 262825,81 A standen 
gjegenüber die Ausgaben von 23274,954 für Ankauf gebrauchter Ware, 27 164,82 M für 
Ankauf neuer Ware, 32 635,0246 für Schuhreparaturen, 1336,286 für Reinigung (Wäsche), 
293,08 für Desinfektion, 7 602,05 A für Einrichtung einschließlich Einbau der Desinfek— 
ionskammer, 9265,66 M für Spesen, 933,02 A für Reklame, 36928,07 MA an Löhnen, 
5 O59,04 MA für Heimarbeiter, zusammen 244 501,839 MbK. 
12. Kohlenverteilungsstelle. 
Die Kohlenversorgung des Hausbrandes im weiteren Sinne wurde Anfang 
Februar 1917 sehr ungünstig; der Bedarf war weit größer als die täglichen Bahnzufuhren, 
'odaß die geringen Lagervorräte des Kohlenhandels rasch vergriffen waren; dazu zeigten sich 
»ei den Verbrauchern bereits Ansätze zum Hamstern der Brennsgtoffe. Diese Verhält— 
nisse erforderten ein rasches Eingreifen; der Stadtmagistrat entschloß sich daher — unter 
Ausschaltung der sich selbst versorgenden Großindustrie — für alle übrigen Verbraucher eine 
Kegelung der Kohlenversorgung durchzuführen und die erforderlichen Maßnahmen 
siefür sofort zu treffen. Am 6. Februar erfolgte die Anordnung zur Erhebung der 
Vorräte bei den Verbrauchern, wobei als Stichtag die Nacht vom 7. auf 8. Februar bestimmt 
vurde; das Ergebnis dieser Erhebung sollte die Grundlage bilden für die weitere Versorgung 
ver Verbraucher während des Restes der Heizperiode 1917,18; da die Sichtung des Materials 
ängere Zeit beanspruchte, wurde bestimmt, daß zunächst 1. bis zum 10. Februar jeder Haus— 
jalt nur bis zu 1 Ztr. Kohle beziehen dürfe; 2. in der folgenden Woche vom 10. bis 
7. Februar 1917 nur an jene Haushaltungen 1,5 Ztr. Kohle gegen Kohlenbezugsscheln 
ibgegeben werden dürfen, welche bei der Erhebung versicherten, keine Kohlenvorräte zu besitzen. 
Um 9. Februar wurde dann die Errichtung einer Kohlenverteilungsstelle verfügt und 
zleichzeiiig mit Wirksamkeit vom 19. Februar für den Kohlenbezug Kundenzwang vor— 
geschrieben. 
Außer den beim Handel befindlichen geringen Brennstoffvorräten und den bahnseits 
einrollenden Kohlenmengen hat man auch den gesamten im Gaswerk erzeugten Verkaufs— 
koks in die Kohlenversorgung mit einbezogen; das Gaswerk führte die Versorgung 
der minderbemittelten Haushalte mit Gaskoks zu wesentlich ermäßigtem Preise 
veiter; — als minderbemittelt gelten Haushalte mit einer versteuerten Einnahme bis zu 
2200 M — ferner belieferte das Gaswerk wie seither die städtischen Betriebe und Anstalten 
mit Koks; den allgemeinen Verkauf von Koks an private Verbraucher stellte das 
Gaswerk vollkommen ein, die verfügbar bleibenden Koksmengen wurden planmäßig dem 
Kohlenhandel zum Weiterverkauf an seine Kunden zugeteilt. 
Anm 17. Februar erfolgte die Ausgabe der ersten Kohlenkarten für die Zeit vom 
18. Februar bis 17. März an jene Haushaltungen, welche bei der Erhebung weniger als 
4 Ztr. Vorräte meldeten; die Marken dieser Karten berechtigten zum Bezuge von 1 Ztr. 
Kohle in der Woche; der hiefür erforderliche Bedarf war jedoch erheblich größer als die 
verfügbaren Mengen, weshalb am 9. März mit Wirksamkeit vom 12. März die auf einen 
hezugsberechtigten Haushalt in einer Woche treffende Kohlenmenge auf 2 Ztr. abgemindert 
werden mußte.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.