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Der Altbekleidungsstelle wurden vom Stadtmagistrat an Krediten eingeräumt:
100000 /6C. zum Ankauf getragener Ware und 4426000 MA zum Bezuge der billigen
Reichskleidung. Letztere wurde an die Kleinhandelsgeschäfte zum Verkauf an die
»edürftige Bevölkerung verteilt; nur einen kleinen Teil setzte die Altbekleidungsstelle in ihren
Berkaufsräumen direkt an Minderbemittelte und Anstalten ab. Die Belieferung mit billiger
Reichskleidung erfolgte erst Anfang 1918. Den Einnahmen von 262825,81 A standen
gjegenüber die Ausgaben von 23274,954 für Ankauf gebrauchter Ware, 27 164,82 M für
Ankauf neuer Ware, 32 635,0246 für Schuhreparaturen, 1336,286 für Reinigung (Wäsche),
293,08 für Desinfektion, 7 602,05 A für Einrichtung einschließlich Einbau der Desinfek—
ionskammer, 9265,66 M für Spesen, 933,02 A für Reklame, 36928,07 MA an Löhnen,
5 O59,04 MA für Heimarbeiter, zusammen 244 501,839 MbK.
12. Kohlenverteilungsstelle.
Die Kohlenversorgung des Hausbrandes im weiteren Sinne wurde Anfang
Februar 1917 sehr ungünstig; der Bedarf war weit größer als die täglichen Bahnzufuhren,
'odaß die geringen Lagervorräte des Kohlenhandels rasch vergriffen waren; dazu zeigten sich
»ei den Verbrauchern bereits Ansätze zum Hamstern der Brennsgtoffe. Diese Verhält—
nisse erforderten ein rasches Eingreifen; der Stadtmagistrat entschloß sich daher — unter
Ausschaltung der sich selbst versorgenden Großindustrie — für alle übrigen Verbraucher eine
Kegelung der Kohlenversorgung durchzuführen und die erforderlichen Maßnahmen
siefür sofort zu treffen. Am 6. Februar erfolgte die Anordnung zur Erhebung der
Vorräte bei den Verbrauchern, wobei als Stichtag die Nacht vom 7. auf 8. Februar bestimmt
vurde; das Ergebnis dieser Erhebung sollte die Grundlage bilden für die weitere Versorgung
ver Verbraucher während des Restes der Heizperiode 1917,18; da die Sichtung des Materials
ängere Zeit beanspruchte, wurde bestimmt, daß zunächst 1. bis zum 10. Februar jeder Haus—
jalt nur bis zu 1 Ztr. Kohle beziehen dürfe; 2. in der folgenden Woche vom 10. bis
7. Februar 1917 nur an jene Haushaltungen 1,5 Ztr. Kohle gegen Kohlenbezugsscheln
ibgegeben werden dürfen, welche bei der Erhebung versicherten, keine Kohlenvorräte zu besitzen.
Um 9. Februar wurde dann die Errichtung einer Kohlenverteilungsstelle verfügt und
zleichzeiiig mit Wirksamkeit vom 19. Februar für den Kohlenbezug Kundenzwang vor—
geschrieben.
Außer den beim Handel befindlichen geringen Brennstoffvorräten und den bahnseits
einrollenden Kohlenmengen hat man auch den gesamten im Gaswerk erzeugten Verkaufs—
koks in die Kohlenversorgung mit einbezogen; das Gaswerk führte die Versorgung
der minderbemittelten Haushalte mit Gaskoks zu wesentlich ermäßigtem Preise
veiter; — als minderbemittelt gelten Haushalte mit einer versteuerten Einnahme bis zu
2200 M — ferner belieferte das Gaswerk wie seither die städtischen Betriebe und Anstalten
mit Koks; den allgemeinen Verkauf von Koks an private Verbraucher stellte das
Gaswerk vollkommen ein, die verfügbar bleibenden Koksmengen wurden planmäßig dem
Kohlenhandel zum Weiterverkauf an seine Kunden zugeteilt.
Anm 17. Februar erfolgte die Ausgabe der ersten Kohlenkarten für die Zeit vom
18. Februar bis 17. März an jene Haushaltungen, welche bei der Erhebung weniger als
4 Ztr. Vorräte meldeten; die Marken dieser Karten berechtigten zum Bezuge von 1 Ztr.
Kohle in der Woche; der hiefür erforderliche Bedarf war jedoch erheblich größer als die
verfügbaren Mengen, weshalb am 9. März mit Wirksamkeit vom 12. März die auf einen
hezugsberechtigten Haushalt in einer Woche treffende Kohlenmenge auf 2 Ztr. abgemindert
werden mußte.