Metadaten: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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VI. Gewerbe und Handel. 
9. uns noch zu Gebote stehende Raum nötigt uns, hier in allge— 
meinen Umrissen Fürths Gewerbe und Handel darzustellen, da— 
gegen werden wir in einer eigenen Brochüre diesen Abschnitt, so ausführ— 
lich und vollständig dies nur immer möglich ist, schildern. 
Eng verbunden mit der Geschichte unserer Stadt gelangt Handel 
und Gewerbe erst nach dem dreißigjährigen Krieg zu einiger Bedeutung 
und nahm mehr und mehr an Umfang und Bedeutung zu. In Fürth 
herrschte damals eine Art Gewerbefreiheit, indem es jedem unbenommen 
ward, zu hantieren und zu treiben, was er wollte, ohne deshalb einer 
Strafe zu verfallen. Dem strengzünftigen Handwerker erschien freilich diese 
Gewerbefreiheit als Zügellosigkeit. In Nürnberg wurden daher die Fürther 
Gewerbsgenossen sehr gering geachtet und Pfuscher geheißen. Kein Nürn— 
berger Meister nahm einen in Fürth ausgelernten Gesellen an, wenn er 
nicht zuvor „gewaschen d. i. ehrlich gemacht wurde.“ Die Fürther übten 
deshalb Vergeltungsrecht und machten es ebenso mit den Nürnberger Ge— 
sellen. Manche Gewerbe wurden in Fürth in einer Weise getrieben, wie 
dies mit der strengeren Zunfteinrichtung in Widerspruch stand, namentlich 
war dies bei der Beteiligung von Weib und Kind an der Arbeit der Fall. 
Die in Nürnberg ausgewiesenen oder nicht angenommenen Arbeiter 
etzten sich in Fürth fest, wo sie ohne Prüfung und ohne Zeugnisse aufge— 
ommen wurden, so wurde mancher Geschaͤftszweig, welcher vorher in 
Nürnberg betrieben wurde, in Fürth eingebürgert. Die Fürther konnten 
die Arbeiten bedeutend billiger liefern, weil sie billigere Arbeitskräfte (Weiber, 
Kinder, Taglöhner), wohlfeilere Viktualienpreise, geringere Abgaben als die 
Nürnberger befaßen. Durch den S. 203 schon erwähnten Exetutionsprozeß 
wurde der Domprobstei das Recht, Handwerker (Zünfte) zu errichten, ein— 
geräumt. Doch opponierte die Fürther Gemeinde im vorigen Jahrhundert 
fehr oft, so 1756, gegen die Errichtung eines Handwerkes oder einer Zunft, 
weil dies der Freiheit des Gewerbes widerspreche, die Freiheit des Ein— 
zelnen, zu treiben, was er wolle, beschränke. 
Im vierzehnten Jahrhundert finden wir schon eine Papier-und 
Schleifmühle, welche jedoch 1649 in eine Getreidemühle umgebaut
	        
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