Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften der Stadt Nürnberg

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Rollen von Fässern auf der Straße, 
dessen Verbot, 5388....93 
Rüsten, sogen. der Häuser, Anbringen 
von Waͤrnungszeichen hiebei, 3. 75 91 
Ruten, Transport solcher auf der Straße, 
3. 705. .. 5 090 
Verbot des Abschneidens solcher in 
öffentlichen Anlagen, Z. 88 95 
ßzäfe, Feuersicherheit in denselben, 353. 117 
ßärge, Verschluß derselben,. 5— 6 
Sand, Verbot des Werfens von solchem 
in pen Fischbach oder in die Pegnitz, 
Verbot des Verbringens von solchem 
in die Abzugskanäle, Z. 14 . 64 
Handstreuen, bei eintretender Winter— 
— 
Hauglämmer, Aufschlag für dieselben, 
Nr. IJI.. .... 204 
Schachtöffnungen, deren Bedeckung, 
360 .. . 39090 
Schafe, Anlage v. Ställen für diessb, 28 70 
Aufschlag für dieselben, Nr. II 204 
Schaubuden, größere, Feuersicherheit in 
denselben, 33...117 
Verbot des Tabakrauchens in den— 
selben, 3. 11. 22114 
Schaufenster, Aubringung von Schutz- 
eisen für dieselben, 3Z. 66. 4 
Schestack, Auflösen von solchem in Spiri— 
tus, Z. 13. 88* 
Shesamaelanlen Anbringen a. Gespannen, 
Scherben, Verbot des Werfens solcher 
auf die Straße, Z. 99). * 
Schinken u. Schweinefleischpräparate, 
Nachweis bei dem Import solcher über 
die am Erzeugungsorte vorgenommene 
Untersuchung auf Trichinen, 3. 64 89 u. 40 
Schießen mit Knallbüchsen, Armbrüsten 
und Blasrohren, dessen Verbot, 3.81 98 
verbotenes in d. öffentl. Anlagen, 3. 88 95 
Schießgewehre, Tragen solcher auf 
der Straͤße, Z. 717.. . 9090 
didaden Reinlichkeit in denssb, 17 48 
Reinhaltung der Schlachthäuser, 
Schlachtbänke, Fässer, Wagen und 
Fleischstöcke, Z. 4,9 u. 10 . 49 u. 50 
Auffangen und Aufbewahrung des 
Blutes, 8.8.. 4 
Abfahren u. Wegtragen desselb, Z16 49 
Sogenannte Tierbäder, 3Z. 7 49 
Fustlerwaren. 3.8...04149 
Seite: 
Gedärme, Z.8. 49 
Ein- und Ausbringen des Fleisches, 
Verwendung eines weißen Tuches 
hiebei, 3. 11..... 5. 
deret des Mitbringens von Hunden, 
Verbot des Verrichtens natürlicher 
Bedürfnisse, Z. 138. .. 
Verbot des Zutritts der Kinder zu 
denselben, Z5.. . . 1551 
5chlachthausordnung, 44594... . 13B1 
Schkeifen auf dem Ludwigskanale, 20, 
3. 4. ...3833 
Verbot, auf solchen stehend das Ge— 
spann zu lenken, Z. 18..77 
5chtitten, Verbot des Anhängens solch. 
an Fuhrwerke, Z. . 786 
Schlittschuhlaufen auf dem Ludwigs— 
kanale, 20, Z3Z. J...33 
Schlöte, Lagern von Holz u. s. w. in 
deren Nähe, Z3Z5....8113 
Schlüssel, blaue, Gasthaus, verbot. Ein⸗ 
fahrt durch die Straße dortselbst, Z. 19 80 
Schnee, Abladen von solchem, 3. 101. 98 
— Anbringung von Schutzvorrichtungen 
gegen das Herabfallen desselb. 3.75 92 
Eutfernen desselben von der Straße, 
3. 122 124.. . 104 
Verbot des Werfens mit solchem, 
3. 81.. 33 89883 
Verbringen von solchem in die Pegnitz, 
den Fischbach u. in die Kanäle, 3. 101 
Schreiner, deren den Leichenfrauen zu 
bethätigende Beihilfe beim Legen eines 
Leichnams in den Sarg, 3. 8 
(Aufgehoben durch Z. 5 Seite 192) 
deren staͤndige Gebühren bei Beerdi— 
gungen, siehe Tarif . 
vchinnhren der Lastwägen u. s. w., 
gchuͤtt, Insel, Beschränkung des Fuhr⸗ 
werksverkehrs dortselbst, 3. 181d. 
Schufgasse bei der Hauptwache, Be— 
schtänukung des Fuhrwerksverkehrs 
dortselbst, Z. 188. 3* 
3chutt, Auflagern auf der Straße, 3. 50 
Benetzen desselben mit Wasser beim 
Abbruͤch von Gebäuden und beim Be— 
hauen von Steinen, Z. 998 
Verbot des Werfens von solchem in 
den Fischbach od. in die Pegnitz, 22b. 54 
Verbot des Werfens, bezw. Ver—⸗ 
bringens von solchem in die Abort⸗ 
gruben u. in die Abzugskanäle, 3.9 
und 14.. . B4 u. 64
	        
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