Objekt: Ortspolizeiliche Vorschriften und örtliche Satzungen der Stadt Nürnberg

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117. Getreide- und Mehlaufschlagsordnung; 29. November 1901. 
Anufschlagssütze. 
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Durchfuhraut 
Der Aufschlag wird in folgender Höhe erhoben: 
1. Abteilung. 
Weizen (einschließlich Futterweizen) 
Dinkel (gegerbt und ungegerbt). 
Kern.. — 
Roggen. 
Mais. .. 
Gerste (einschließlich der Futtergerste) .. 
Schrot und Mischungen vorstehender Getreidearten 
2. Abteilung 
Haber 
Futterhaber 
Haberschrot. 
3. Abteilung. 
Mehl und Gries jeder Art, einschließlich Einstaub— 
mehl, aus den Getreidearten der Abteilung 1 
Stärkemehl 
Paniermehl 
für je 
50 Kilogramm 
64 Pfennig. 
für je 
50 Kilogramm 
— 15 Pfennig. 
für je 
50 Kilogramm 
87 Pfennig. 
4. Abteilung. 
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Habermehl. . 
Mehl aus Hülsenfrüchten 
— für je 
50 Kilogramm 
20 Pfennig. 
5. Abteilung. 
Heidel (gemahlener Buchweizen) 
Blick..... 
Buchweizen (Heidekorn) . 
Heidegrützee...— 
Roll-oder Kochgerste (Graupen) 
GBrün- und Haberkorn. 
Habergrütze 
Wicken. 
Hanf .. 
Linsen 
Erbsen (gerändelt und ungerändelt) 
Hirse (gemahlen und rauh) 
6. Abteilung. 
von je 50 Kilogramm 70 Pfennig 
für je 
50 Kilogramm 
25 Pfennig. 
Brot jeder Art
	        
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