Inhaltsverzeichnis: Ortspolizeiliche Vorschriften der Stadt Nürnberg

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152. Auf Grund der oberpolizeilichen Vorschrift vom 19. Jan. Justruktion 
1881 über die Aufstellung und Dieustesthätigkeit der ———— 
Trichinenschauer (Kreisamtsbl. 1881 S. 69). Maner. 
1) Die Trichinenschauer werden für bestimmte Bezirke 
aufgestellt und sind verpflichtet, innerhalb der Zeit vom 21. März 
bis 21. September von früh 6 Uhr bis abends 8 Uhr, inner— 
halb der Zeit vom 21. September bis 21. März von früh 
8 Uhr bis abends 6 Uhr auf jeweiliges Verlangen unverzüglich, 
sowohl in ihren Bezirken, als auch in denjenigen, für welche 
sie vorübergehend und aushilfsweise aufgestellt sind, Unter— 
suchungen vorzunehmen. 
Während der Mittagsstunden von 12 bis 2 Uhr und 
während der vormittägigen Gottesdienste an Sonn- und Feier— 
tagen, sofern an diesen die Untersuchungen nicht ganz zu um— 
gehen sind, ist der Trichinenschauer zur Vornahme von Unter— 
suchungen nicht verpflichtet. 
2) Die nach 88 Abs. 2 der oberpolizeilichen Vorschrift 
vom 19. Januar 1881 zulässige Revision der mikroskopischen 
Untersuchung ist durch den von der Polizeibehörde bezeichneten 
Sachverständigen, welchem die Trichinenschauer auf spezielle 
Weisung die Untersuchungspräparate unmittelbar vorzulegen 
haben, vorzunehmen. 
3) Ueber das Auffinden von Trichinen haben die Trichinen— 
schauer bis zur behördlichen Feststellung und Bekanntgabe des 
Befundes Stillschweigen zu beachten. 
Ortspol. Vorschr. v. 16. April 1881. 
150. Auf Grund der Ziff. 8 der ortspolizeilichen Vorschriften 
vom 16. April 1881 über die mikroskopische Untersuchung des 
Schweinefleisches auf Trichinen, werden die Gebühren der 
Trichinenschauer hiermit derart bis auf weiteres festgesetzt, daß 
dieselben betragen: 
1) für die Untersuchung eines Schweines. 1Mk. 
2) im Falle mehrere Schweine gleichzeitig 
an einem und demselben Orte untersucht 
werden, für das erste Schwein .. 
ür jedes weitere Schweii 
für ein Stück Schweinefleisch oder einen 
Schinkkenn. 
gleichzeitiger Untersuchung von mehreren 
Fleischstücken oder Schinken an demselben 
Orte für das erste Stück 
für jedes weitere Stück 
Gebühren 
der 
Trichinen— 
schauer. 
Bei 
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