Objekt: Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Cent. VI, 53

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jitände. Am 15. März!) berichtete Wolkenjtein hierüber, und 
gleidhzeitig*) lief eine deut/He Eingabe „der in der boznerifchen 
Traktation begriffenen Kaufleute“ ein. Sie betonten vor allem, 
daß die Capitula einhellig gefaßt feien, und daß die Yudikatur fo 
weit reihen mitjje, wie die des ordentlidhen Richters. Die (zu 
Bifjer 3 der Beil.) hHinzıtgefiigte Auflage, daß ohne die Anwejenheit 
des AktuarZ die Verhandlungen des Gericht3 nichtig fein follten, 
erfchien den Kaufleuten befhwerlich fir die Miadht des Richters, 
inSbefondere aber die mündliche Verhandlung. Chenjo wendete man 
HO gegen den Abitrich des Artikel, der die Beftrafung?) der Fradht- 
Hihrer, Fuhrleute 2c. den Kaufleuten überließ, und beqründete den- 
jelben al8 hHergebrachte Iuftiz der consules merecatorum bezüglich 
der Profefjionaldelikte, abweichend vom gemeinen Rechte. Cbhenfo 
wurde um Aufredhterhaktung der Beftimmungen bezüglich des Kon: 
furjeS gebeten nach dem Mırlfter von Florenz und unter Bezug- 
nahme auf Paul de Caftro; ferner um die Erlaubnis, einen 
Muffhlag auf die Waren zu Zwedden des Magijtratz durdgfühHren 
zu dürfen. Endlih wurde um Sffentlidhe Bekanntgabe der Privi- 
fegien erfucht. Präfident und Kammer der Hfterreichijchen Regie: 
vung legten am 26. März 1634 da3 abverlangte Gutachten vor, 
wonach fie Lediglidh den BPaffus VGezüglidh des Aktuarz wegen des 
Rekurfes (mangels der Appellation) aufrechterhielten, die Inländer 
dem Gerichte unterwarfen und den Miagijtraten gefonderte Haus- 
haltung einräumten. Yun werden weitere Gutachten von dem 
LandeshHauptmann und dem Kammerpräfidenten erholt, während 
Brocco, Simoncini und TZa8ca am 29. März 1634 *) wieder- 
Holt um Konfirmation baten. Inzwijcdhen ®) legte die oberöfterreicht|he 
Regierung ihr Sutacdhten vor, weldhes dahin ging, die Privilegien 
noch nicht drucken zu affen und den Provifionalzuftand aufrecht- 
zuerhalten. Bezüglih der Notwendigkeit des AktıuarzZ feien die 
Meinungen gefpalten, David Wagner Habe keinen joldhen ge 
Habt wegen de8 fummarifjdhen Charakter3 feiner Judikatur; aber 
das Argument mit dem fummarijdhen Charakter gehe zu weit, und 
Wagner Judikatur Habe man ja gerade ändern wollen. Die 
Ausdehnung der Privilegien durch Prorogation jet nicht zuzulafjen, 
ı) Akten a. a. OD. 
?) Cbenda. 
3) Bal. oben S. 21 für die Niederlande. 
‘) Akten a. a. D. 
5) 26. März 1634 Akten a. a. D.
	        
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