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jitände. Am 15. März!) berichtete Wolkenjtein hierüber, und
gleidhzeitig*) lief eine deut/He Eingabe „der in der boznerifchen
Traktation begriffenen Kaufleute“ ein. Sie betonten vor allem,
daß die Capitula einhellig gefaßt feien, und daß die Yudikatur fo
weit reihen mitjje, wie die des ordentlidhen Richters. Die (zu
Bifjer 3 der Beil.) hHinzıtgefiigte Auflage, daß ohne die Anwejenheit
des AktuarZ die Verhandlungen des Gericht3 nichtig fein follten,
erfchien den Kaufleuten befhwerlich fir die Miadht des Richters,
inSbefondere aber die mündliche Verhandlung. Chenjo wendete man
HO gegen den Abitrich des Artikel, der die Beftrafung?) der Fradht-
Hihrer, Fuhrleute 2c. den Kaufleuten überließ, und beqründete den-
jelben al8 hHergebrachte Iuftiz der consules merecatorum bezüglich
der Profefjionaldelikte, abweichend vom gemeinen Rechte. Cbhenfo
wurde um Aufredhterhaktung der Beftimmungen bezüglich des Kon:
furjeS gebeten nach dem Mırlfter von Florenz und unter Bezug-
nahme auf Paul de Caftro; ferner um die Erlaubnis, einen
Muffhlag auf die Waren zu Zwedden des Magijtratz durdgfühHren
zu dürfen. Endlih wurde um Sffentlidhe Bekanntgabe der Privi-
fegien erfucht. Präfident und Kammer der Hfterreichijchen Regie:
vung legten am 26. März 1634 da3 abverlangte Gutachten vor,
wonach fie Lediglidh den BPaffus VGezüglidh des Aktuarz wegen des
Rekurfes (mangels der Appellation) aufrechterhielten, die Inländer
dem Gerichte unterwarfen und den Miagijtraten gefonderte Haus-
haltung einräumten. Yun werden weitere Gutachten von dem
LandeshHauptmann und dem Kammerpräfidenten erholt, während
Brocco, Simoncini und TZa8ca am 29. März 1634 *) wieder-
Holt um Konfirmation baten. Inzwijcdhen ®) legte die oberöfterreicht|he
Regierung ihr Sutacdhten vor, weldhes dahin ging, die Privilegien
noch nicht drucken zu affen und den Provifionalzuftand aufrecht-
zuerhalten. Bezüglih der Notwendigkeit des AktıuarzZ feien die
Meinungen gefpalten, David Wagner Habe keinen joldhen ge
Habt wegen de8 fummarifjdhen Charakter3 feiner Judikatur; aber
das Argument mit dem fummarijdhen Charakter gehe zu weit, und
Wagner Judikatur Habe man ja gerade ändern wollen. Die
Ausdehnung der Privilegien durch Prorogation jet nicht zuzulafjen,
ı) Akten a. a. OD.
?) Cbenda.
3) Bal. oben S. 21 für die Niederlande.
‘) Akten a. a. D.
5) 26. März 1634 Akten a. a. D.