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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit 
Die einzelnen Stiftungsgaben sollen, solange das Stiftungskapital nicht mehr als 
200000 M beträgt, nicht unter 200 M, wenn es 300000 A beträgt, nicht unter 300 M 
wenn es 400000 M beträgt, nicht unter 400 A0, wenn es 500 000 MA und mehr beträgt, nicht 
unter 500 M betragen. Dagegen können höhere Stiftungsgaben in besonderen Fällen jeder 
zeit gewährt werden. 
Der Stadtmagistrat Nürnberg kann, wenn er es für notwendig hält, Vorschriften 
über den Vollzug der Stiftung erlassen. 
Der Stadtmagistrat Nürnberg hat die Verwaltung der Stiftung gegen eine Gebühr 
von 50/0 der Rohrente übernommen; die staatliche Genehmigung ist laut Entschließung des 
Kgl. Staatsministeriums des Innern vom 1. Oktober 1914 erteilt worden. 
3. UÜber die Errichtung der Hermann und Fritz Beckh-Sörgelschen Sti— 
pendienstiftung wird, da die staatliche Genehmigung im Berichtsiahre 1914 noch aussteht. 
im nächsten Jahre berichtet werden. 
Vermögenszuflüsse zu bestehenden Stiftungen. 
Der verstorbene Kommerzienrat Ferdinand Carl hat zu der im Jahre 1898 durch 
seinen Vater errichtete Johann Carlschen Stiftung testamentarisch 000040 zugestifte 
unter der Bedingung, daß die Zinsen dieser Zustiftung nach den von seinem Vater auf 
gestellten Bedingungen für die Carlsche Stiftung mit zu verwenden sind, und daß die 
Gesamtstiftung durch den Stadtmagistrat Nürnberg unentgeltlich verwaltet wird. 
Die städtischen Kollegien nahmen diese Zustiftung mit Beschlüssen vom 23. Mai und 
3. Juni 1913 unter Anerkennung des gemeinnützigen Zweckes an. 
Der Bestand an Unterrichtsstiftungen war folgender. 
A. Für Besucher von Hochschulen. 
1. Der Allgemeine Universitätsstipendienfonds (vereinigte Stipendien. 
stiftungen) für Protestanten — aus der reichsstädtischen Zeit stammend — hatte ein Kapital— 
vermögen, soweit es unter magistratischer Verwaltung steht, von 5334011 534011 4. 
— 
Stipendien 
wurden vergeben 
an 
72 
an 
Nürnberger 
Zahll 
an 
Auswärtige 
Zaßhe 
im ganzen 
1914 
an an 
Nürnberger Auswärtige im ganzen 
Zahl 8abt4 
Zahl 4 
Zahl! 4 
Theologen. .. 
Juristen . . 
Mediziner. .. 
Philologen .. 
Studierende an— 
derer Fächer 
zusammens 84 
10303 
1557 
431 
59 
6633 
812 
86 
2 
16936 
2371 
2125 
2170 
28 
19 
10977 60 
2203 6 
1875 4 
1500 3 
6822 88 
750 16 
368 20 
242 19 
17796 
2950 
2248 
1742 
7 
4 
59 
a5 28 252488 usss 6B α— 
17 187 80 890081164 26090) 84 18187) 9) 8605168326881 
Hierunter befinden sich 5913 6351 aus Stiftungen, die nicht unter magistratische— 
Verwaltung stehen und von den hierfür aufgestellten Exekutoren ausgerichtet werden. 
Beworben hatten sich 2391 241 Studierende. Unberücksichtigt mußten bleiben 29 —E 
Theologen, 28 Juristen, 11 13 Mediziner, 1019 Philologen und 23118 Studierende 
anderer Fächer, zusammen 7578 Bewerber; davon wären 21 15 Nürnberger und 54 bo 
Auswärtige. Diese 2115 Nürnberger konnten nicht berücksichtigt werden, weil 416 katho— 
lischen oder israelitischen Glaubensbekenntnisses waren, 11 — die Bedürftigkeit nicht nach 
gewiesen hatte, 139 aus andern Stiftungen bedacht wurden und 8 J — über die übliche Zei 
hinaus studierten.
	        
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