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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
Die einzelnen Stiftungsgaben sollen, solange das Stiftungskapital nicht mehr als
200000 M beträgt, nicht unter 200 M, wenn es 300000 A beträgt, nicht unter 300 M
wenn es 400000 M beträgt, nicht unter 400 A0, wenn es 500 000 MA und mehr beträgt, nicht
unter 500 M betragen. Dagegen können höhere Stiftungsgaben in besonderen Fällen jeder
zeit gewährt werden.
Der Stadtmagistrat Nürnberg kann, wenn er es für notwendig hält, Vorschriften
über den Vollzug der Stiftung erlassen.
Der Stadtmagistrat Nürnberg hat die Verwaltung der Stiftung gegen eine Gebühr
von 50/0 der Rohrente übernommen; die staatliche Genehmigung ist laut Entschließung des
Kgl. Staatsministeriums des Innern vom 1. Oktober 1914 erteilt worden.
3. UÜber die Errichtung der Hermann und Fritz Beckh-Sörgelschen Sti—
pendienstiftung wird, da die staatliche Genehmigung im Berichtsiahre 1914 noch aussteht.
im nächsten Jahre berichtet werden.
Vermögenszuflüsse zu bestehenden Stiftungen.
Der verstorbene Kommerzienrat Ferdinand Carl hat zu der im Jahre 1898 durch
seinen Vater errichtete Johann Carlschen Stiftung testamentarisch 000040 zugestifte
unter der Bedingung, daß die Zinsen dieser Zustiftung nach den von seinem Vater auf
gestellten Bedingungen für die Carlsche Stiftung mit zu verwenden sind, und daß die
Gesamtstiftung durch den Stadtmagistrat Nürnberg unentgeltlich verwaltet wird.
Die städtischen Kollegien nahmen diese Zustiftung mit Beschlüssen vom 23. Mai und
3. Juni 1913 unter Anerkennung des gemeinnützigen Zweckes an.
Der Bestand an Unterrichtsstiftungen war folgender.
A. Für Besucher von Hochschulen.
1. Der Allgemeine Universitätsstipendienfonds (vereinigte Stipendien.
stiftungen) für Protestanten — aus der reichsstädtischen Zeit stammend — hatte ein Kapital—
vermögen, soweit es unter magistratischer Verwaltung steht, von 5334011 534011 4.
—
Stipendien
wurden vergeben
an
72
an
Nürnberger
Zahll
an
Auswärtige
Zaßhe
im ganzen
1914
an an
Nürnberger Auswärtige im ganzen
Zahl 8abt4
Zahl 4
Zahl! 4
Theologen. ..
Juristen . .
Mediziner. ..
Philologen ..
Studierende an—
derer Fächer
zusammens 84
10303
1557
431
59
6633
812
86
2
16936
2371
2125
2170
28
19
10977 60
2203 6
1875 4
1500 3
6822 88
750 16
368 20
242 19
17796
2950
2248
1742
7
4
59
a5 28 252488 usss 6B α—
17 187 80 890081164 26090) 84 18187) 9) 8605168326881
Hierunter befinden sich 5913 6351 aus Stiftungen, die nicht unter magistratische—
Verwaltung stehen und von den hierfür aufgestellten Exekutoren ausgerichtet werden.
Beworben hatten sich 2391 241 Studierende. Unberücksichtigt mußten bleiben 29 —E
Theologen, 28 Juristen, 11 13 Mediziner, 1019 Philologen und 23118 Studierende
anderer Fächer, zusammen 7578 Bewerber; davon wären 21 15 Nürnberger und 54 bo
Auswärtige. Diese 2115 Nürnberger konnten nicht berücksichtigt werden, weil 416 katho—
lischen oder israelitischen Glaubensbekenntnisses waren, 11 — die Bedürftigkeit nicht nach
gewiesen hatte, 139 aus andern Stiftungen bedacht wurden und 8 J — über die übliche Zei
hinaus studierten.