Volltext: Neues Modelbuch/ Von unterschiedlicher Art der Blumen/ und anderer genehten Mödel/ nach jziger Manier/ allen Liebhaberinnen dieser Kunst zum besten/ vorgestellt/ (2. Band)

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und Oekonomieräume unter Einem Dache, womöglich auf einem 
abgeschlossenen Grundbesitze oder in geräumig angelegten 
Dörfern, die einzelnen Gehöfte durch Haus- und Baumgärteu 
von einander geschieden. Der Franke dagegen liebte in enger 
geschlossenen Orten zu wohnen und für die Einzelnzwecke eigene 
Gebäude zu errichten; das Wohnhaus steht mit der Giebelseıte 
an der Strasse und ragt das obere Stockwerk über das untere 
hinaus. 
Für die ländlichen Bauten lassen sich drei Perioden unter- 
scheiden: Die erste Periode umfasst das Mittelalter und schliesst 
mit dem dreissigjährigen Kriege ab; aus dieser Zeit sind nur 
mehr wenige Gebäude in den abgelegenen Gegenden vorhanden. 
Die zweite Periode umfasst die Zeit nach dem dreissigjährigen 
Kriege bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Dieser Periode 
entstammen die meisten der ländlichen Gebäude. Die dritte 
Periode reicht bis auf heute; in ihr wurden unter dem Schutze 
von geordneten Rechtsverhältnissen und bei der verbesserten 
Wirthschaftslage zweckmässiger und schöner angelegte Gehöfte 
arrichtet. 
Die aus früheren Bauperioden noch vorhandenen, eigenartigen 
Gebäude verschwinden immer mehr. Sie wenigstens im Bilde 
der Nachwelt zu erhalten, dürfte in der Aufgabe aller Jener 
liegen, welchen Gelegenheit geboten ist, derartige Gebäude auf- 
zufinden. — Die im äusseren Dienste der kgl. Brandversicherungs- 
kammer stehenden kgl. Brandversicherungsinspektoren und deren 
technische Gehilfen haben in 15jährigem Turnus alle versicherten 
Gebäude ihres Bezirkes auf den Bauwerth zu prüfen, kommen 
in Folge dieser Aufgabe in alle Gegenden und sehen alle Ge- 
bäude. — Mit Rücksicht hierauf und um die alten, eigenartigen 
Gebäude im Bilde festzuhalten, wurden schon im Jahre 1881 
die kgl. Brandversicherungsinspektoren und deren Gehilfen ver- 
anlasst, von alten Wohn- und Wirthschaftsgebäuden Pläne her- 
zustellen und diese Pläue der kgl. Brandversicherungskammer 
vorzulegen. Die Sammlung wird fortgesetzt und auf diese Weise 
dürfte auch die kgl. Brandversicherungskammer Einiges beitragen 
zur Kenntniss der kulturgeschichtlichen Entwickelung der bayer- 
ischen Volksstämme.
	        
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