Objekt: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

fitern haben, in der Kirche des Klofters ein Kreuz, jedoch 
ohne Schild aufzuhängen; indes foNle man ihnen dabei an- 
zeigen, Daß fie mit ihrer Brüderfchaft keine Neuerung oder 
Strafe vornehmen und niemand ‚wider feinen Willen zum 
Eintritt nötigen follten. Man werde ihnen fonft die Brüder- 
{Oaft abftellen*?. Aın 26. September 1515 wurden die ge: 
idhwornen Meifter des Handıverf$ vor den Mat geladen, 
weil ihm zu Ohren gekommen war, daß das Handwerk der 
Mefierer feine Brüderfhaft, die eS im Klofter zu den Frauen- 
brüdern etliche ahre gehabt, mit viel Unordnung erweitert 
habe und in befhmwerlidher Weifje hielte 1b vornähne. 
Darum fordere der Rat, daß man ihn über Herkfommen, 
Drdmung und alle Bräuche der Brüderfchaft unterrichte, 1110 
er befehle deshalb, ihm alle Briefe und Regijter über diefe 
Brüderfhaft auszuliefern und zu Überantworten. Dies ge 
fchah, die Meijter baten, das Handwerk bei foldhem Wehen 
und Löblichem Gottesdienjt, das zur Förderung des Seelen- 
Heil? in Übung gewefen jei, gütig bleiben zu Lafjen: etwaige 
Mißbräucdhe wollten fie gerne abjtellen. Nad) genauer Prüfung 
der eingelieferten Schriften f{tellte der Itat feft, Daß in der 
Brüderihaft etlidhe Übergriffe geübt feien, nämlich in den 
Stücken, daß fie etlidhe Perjonen des Handwerks und vor 
allem die Gefellen genötigt ıumd angehalten Hätten, in die 
Brüderichaft einzutreten. Wer fich deffen geweigert oder die 
Begräbniffe oder Seelenämter Der Brüderfchaft verfäunt 
hätte, fei um Wachs oder um Geld geftraft worden; auch 
viele andere Berfonen, fo nicht zum Handwerk gehörten, 
jeien in die Brüder]chaft aufgenommen und eingefchrieben 
worden. Die Brüderfchaft folle ihre urfprüngliche Gejtalt 
wiederbefommen, Nidhtgenofjen des Handwerks feien fern 3zU 
haften, au follten fie hinfüro keinen Sefellen wider feinen 
Willen anhalten oder nötigen, in diefe Brüberfchaft einzu- 
treten: vielmehr follte das in jedes Gefellen Willkür geltellt
	        
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