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Da der Kleieanspruch des Kommunalverbandes für das Wirtschaftssjahr 1916/17
nur auf die unzureichende Menge von 4300 Ztr. lautete, so teilte die Landesfuttermittelstelle
München zur Erleichterung des Abschlusses von Milchlieferungsverträgen und zur
Gewährung von Futterprämien 20000 Ztr. Kraftfutter GKleie, Futterschrot, Trockentreber,
Trockenschnitzel, Ölkuchen) zu, welche die städtische Futtermittelstelle zum größten Teile durch
ihre Lager gehen lassen mußte, weil die milchliefernden Gemeinden nicht über ausreichende
Lager und genügend Säcke verfügten, um direkt beziehen zu können. 800 Ztr. Kleie aus
den städtischen Lagern gab die Milchversorgungsstelle unentgeltlich als Prämie für hohe
Milchanlieferungen ab. Gegen Ende des Jahres nahm die Milchfutternot beängstigende
Formen an; die bisherige Abgabe von Kraftfutter an die Ziegenhalter mußte deshalb fallen
gelassen werden.
Schweinefutter. Zur Aufbringung der für die Heeresverwaltung nötigen Schweine
schloß die Landesfuttermittelstelle Mastverträge ab, nach welchem die Mäster Anspruch
auf 4 Ztr. Mais- oder Gerstenschrot zu dem billigen Preise von 16 “ für den Ztr. hatten,
wenn sie sich verpflichteten, bis zum 1. Oktober 1 Schwein im Mindestgewicht von 180
zu liefern; für Mehrgewicht waren Prämien von 5 und 10 M zugesichert. Die städtische
Futtermittelstelle schloß mit 112 Mästern Verträge auf Lieferung von insgesamt 300 Mast—
schweinen ab. Die hiefür gelieferten 1200 Ztr. Mastfutter wurden seitens der städtischen
Futtermittelstelle ohne Berechnung der nicht unbeträchtlichen Spesen eingelagert und abgegeben.
Da die Landesfuttermittelstelle das nötige Kraftfutter nicht mehr zu liefern vermochte, konnte
die Vertragsmästung nicht weiter ausgebaut werden.
Im Jahre 1917 gingen auch die hiesigen Rüstungsbetriebe zur Schweinemästung
über, weil sie dadurch Fleischzulagen für ihre Schwerarbeiter erlangten. Im Dezember standen
2016 solcher Tiere in Mast. Die städtische Futtermittelstelle übernahm auch hier den Bezug,
die Einlagerung und die Abgabe des größten Teiles (ca. 7000 Ztr.) der hierfür zugewiesenen
Futtermittel.
Hühnerfutter. Es konnten während des ganzen Jahres 41/. Körnerfutter
(Gerstengemenge oder Mais), 1 W Kleie und 1,. WeKnochenkraftfutter monatlich für 1 Lege—
huhn abgegeben werden, außerdem gab es kleine Zulagen von Schwimmgerste, Kückenfutter,
Seradella, Melkogen, Backfutter u. a.m. Der Mais war im Vorjahre für schlechtere
Zeiten zurückgelegt worden. 1917 war Mais infolge der Beteiligung Rumäniens am Kriege
nicht mehr. erhältlich.
Nach der Verordnung des Reichskanzlers vom 12. August 1916 sollten nur solche
Hühnerhalter Futter erhalten, welche ihrer Eierablieferungspflicht nachgekommen waren. Ursprüng—
lich verlangte das städtische Lebensmittelamt von Hühnerhaltern, die mehr als 6 Legehühner
hatten, für jedes überschießende Legehuhn die Ablieferung von jährlich 67 Eiern an die
städtische Ankaufstelle. Fabrikkantinen konnten Hühnerfutter ohne Eierablieferung erhalten.
Die Ablieferung von jährlich 67 Eiern von 1 Huhn wurde indessen für großstädtische Ver—
hältnisse als zu drückend empfunden, weshalb am 8. Juni 1917 die Vorschrift dahin abgeändert
wurde, daß für den Kopf der Haushaltung1 Henne von der Ablieferung freibleibe und für
jede überschießende Henne jährlich nur 30 Eier abzuliefern seien; auf Verlangen sollte auch
für jede Haushaltung1 Hahn und 1 Bruthenne Futter zugewiesen erhalten. Bei einem
Hühnerbestande von rund 30000 Stück wurden im Laufe des Jahres nur 22095 Eier
abgeliefert. Die meisten Hühnerhalter beanspruchten, um sich der Eierablieferung entziehen
zu können, nur mehr für soviele Hühner Futter, als ihre Haushaltung Köpfe zählte; das
Futter für die überschießenden Hühner trachtete man durch Hamstern oder im Schleich—
handel aufzutreiben. Die Durchführung der Eierablieferung in Verbindung mit der Futter—