Objekt: Wolf Bauttner: Ambrosius-Metzger-Sammlung – Nürnberg, STN, Will. III. 783. 2°

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Verbindlichkeiten des Hauses Baden dem Hause Baiern 
gegenüber erledigt wären. Der Bevollmächtigte des Kur— 
fürsten von Baden, Herr von Reitzenstein, nahm über die 
Verhandlungen ein Protokoll auf, und dieses wurde am 
26. Dezember 1805 unterzeichnet. An demselben Tage 
wurde auch die Heirath des Prinzen Eugen mit der Prin— 
zessin Auguste von Baiern offiziell bekannt gemacht: Prinz 
Eugen zugleich zum Rang eines Adoptivsohnes Napoleons 
und zum Vicekönig von Italien erhoben. An demselben 
Tage wurde auch der Friede von Preßburg unterzeichnet, 
durch welchen das Kurfürstenthum Baiern ein Königthum 
und Baden ein Großherzogthum wurde. 
Gegen diese beiden Heirathen, obwohl sie eine be— 
schlossene Sache und öffentlich bekannt gemacht waren, er— 
hoben sich zahlreiche Einsprüche. In München war es die 
Kurfürstin, welche die Braut des Prinzen Eugen zu beein— 
flussen suchte; in Baden war es die Markgräfin, die das 
Erdenklichste that, um ihren Sohn gegen den Abschluß der 
Ehe zu stimmen. Aber was konnte sie thun! Diese 
Stephanie de Beauharnais war ja für die Vergrößerung 
des Staates der ausbedungene Preis. Vielleicht war die— 
selbe auch der Lohn für das Stillschweigen gelegentlich der 
gewaltsamen Gefangennahme des Herzogs von Enghien in 
Ettenheim: auf die großherzoglich-badische Krone scheint 
in der That ein Tropfen vom Blute des Herzogs gefallen 
zu sein! Blut fordert Blut, wer weiß, ob nicht die ge— 
heimnißvollen Trauerfälle, die später in der badischen 
Familie vorkamen, in diesen Blutstropfen ihre Keime hatten! 
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