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Gesundheitswesen 
Erbsen mit Dörrfleisch, am Freitag, den 9. März Brennsuppe und Scherrüben. Am 3. März 
wurden für die abgegebenen 4084 Essen verbraucht: 80 W Pilze, 60 F Fett, 1100 W Erbsen, 
10 W Zwiebeln, 309 W Dörrfleisch, 300 W Mehl und für 20 Suppengrün. Die Zubereitung 
der 4138 Essen am 9. März erforderte 360 &cBrot, 450 Meq Mehl, 3000 W Scherrüben, 
25 Wæ Nährhefe, 2 W eKümmel, 10 W Zwiebeln, 60 Wæœ Schmalz. Die Gesamtherstellungskosten 
für eine Essensportion betrugen anfangs rund 44 . Der Abgabepreis zu 50 — für eine 
Portion ließ sich nur dadurch halten, daß die Stadt auf die Verzinsung der Einrichtungskosten 
aus den Betriebseinnahmen verzichtete. Eine reine Wohltätigkeitsanstalt ist die Massenspeisung 
freilich schon deswegen nicht, weil sie sich aus ihren Einnahmen voll erhalten muß. 
Die Zahlen über den Besuch der Volksspeisungsanstalt in den einzelnen Monaten 
des Jahres 1917 erscheinen im Statistischen Jahrbuch für 1917/18. 
Bei der Beschaffung der Lebensmittel wurde von dem Grundsatze aus— 
gegangen, daß die im freien Handel erhältlichen Waren für sämtliche Küchen von der 
Zentralleitung gekauft werden müssen, während der Kommunalverband für die Besucher der 
Küchen nach Maßgabe der Kopfzahl einen entsprechenden Prozentsatz der überwiesenen 
Verteilungswaren der Küchenverwaltung zu liefern hat und zwar unter Gleichstellung der 
Volksspeisungseinrichtungen mit den Gastwirtschaften. Der Kommunalverband stellt 
namentlich gewisse Spitzen von Lebensmitteln, die in der Menge zu gering sind, um an die 
gesamte Bevölkerung verteilt werden zu können, zur Verfügung. Um vor UÜberraschungen 
aus plötzlichen Störungen der Lebensmittelzufuhr geschützt zu sein, wurde in einem Zentral— 
lager der Bedarf an Lebensmitteln für 4 Wochen und in jeder Küche der Vorrat für den 
laufenden Betrieb 1 Woche auf Lager gehalten. 
Die Bedienung der Saalgäste erfolgt durch Damen im 
andern in Betrieb tätigen Personen dagegen sind bezaählte Kräfte. 
XI. Gesundheitswesen. 
1. Untersuchungsanstalt für Nahrungs- und Genußmittel. J 
2. Uberwachung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. 
Zu beiden Abschnitten vergleiche das Statistische Jahrbuch der Stadt Nürnberg 
für das Jahr 1917/18. 
3. Schlacht- und Viehhof. 
Der gesamte Verkehr mit Vieh und Fleisch stand im Jahr 1917 ausschließlich unter 
der staatlichen uäd gemeindlichen Regelung. Der Verkehr mit Vieh erfolgte dabei durch die 
im Vorjahre am Viehhofe errichtete Viehsammelstelle, der Verkehr mit Fleisch durch 
die städtische Fleischverteilungsstelle. 
Auf die von Reichs wegen ergangene, Anregung zur Einrichtung von Gefrier— 
räumen in den Schlachthöfen hin wurde mit der Errichtung eines Vorkühlraumes mit 
Kühlräumen, die gleichzeitig als Gefrierräume verwendet werden können, begonnen. Zur 
Regelung des Verkehrs mit Wurstwaren wurde im Schlachthofe eine Wurstzentrale in 
den Räumen der Großviehstallungen und der Großviehkuttlerei eingerichtet. In dieser 
Wurstzentrale werden alle für die gesamten Gewerbebetriebe der Stadt (Metzger und Gast— 
wirte) erforderlichen Wurstwaren hergestellt und an dieselben abgegeben. Zur weiteren 
Erfassung der Abfallfette wurde auch für die Großkuttlerei eine Fettfanganlage errichtet
	        
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