fullscreen: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

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Bauwesen 
Die Wagenladung zu 10 Tonnen von diesem Grus kam frei Nürnberg auf 191 4, 
der Quadratmeter fertiger Belag in einer Stärke von 354 cm auf 2 A zu stehen. 
Sehr vorteilhaft erwies sich die Verwendung von Aeberligrus als Ueberzug auf 
Brücken mit Holzdielenbelag. Mit solchem Ueberzug wurde die Brücke zur Kammgarnspinnerei 
in Wöhrd und die Heubrücke in Schniegling versehen. 
Gehsteige. Neue Gehsteige wurden nicht angelegt. 
Randsteinlegungen wurden vorgenommen: in dem schmalen Gäßchen zwischen der 
Regensburger- und Kirchenstraße, vor dem Haus Nr. 71 in der Peterstraße und vor dem Haus 
Nr. 122 in der Muggenhofer Straße, und zwar mit einem Kostenaufwand von 2182 . 
Für die Ausbesserung von Gehsteigbelagen vor privaten Anwesen, soweit die Kosten 
im Einzelfall 3A nicht überstiegen, wurden von der Stadtgemeinde 13320 (13941) M 
ausgegeben. 
Bei heißer Sommerwitterung blähen sich manche Gehsteigbeläge auf und es entstehen 
dadurch mißliche Verkehrsstörungen. Deshalb wurden auf Grund von Beschlüssen der städ— 
tischen Kollegien im Berichtsjahre die nötigen Ausbesserungen vor privaten Anwesen auch 
dann vom städtischen Bauamte ausgeführt, wenn der Kostenaufwand 3 —2* überstieg. 
Die Ausgaben für die Unterhaltung gemeindlicher Gehsteige auf Brücken, vor öffent— 
lichen Anlagen, in den Eisenbahnunterführungen usw. beliefen sichauf 4912 (5936) 4. 
Beaufsichtigung der öffentlichen Straßen und Wege. Gegenüber dem Vorjahr 
(siehe Verwaltungsbericht 1915 S. 93) ohne Aenderung. 
Dienst- und Arbeitsverhältnisse der Straßenbauabteilung. Arbeiterzahl. 
Bei der städtischen Straßenbauabteilung waren am Schlusse des Jahres 100 Arbeiter be— 
schäftigt. Seit Kriegsbeginn wurden 67 Arbeiter einberufen. 
Erkrankungen. Von den Arbeitern erkrankten 588 Mann mit zusammen 1369 
Krankheitstagen. 38 erkrankten einmal, 13 zweimal, 4 dreimal, 3 viermal. 2 Arbeiter sind 
gestorben. J 
Urlaub. Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Lohnes, entsprechend dem 8 34 
der Arbeitsordnung, wurde den Arbeitern an zusammen 494 Tagen gewährt. Der Stadt— 
gemeinde sind hierdurch 2571 A Ausgaben erwachsen. 
Badefreikarten. Von der unentgeltlichen Überlassung von Badefreikarten zu 
wöchentlich einmaliger Benützung der städtischen Brausebäder wurde in 2330 Fällen-23,4 00 
der insgesamt gewährten Bäder Gebrauch gemacht. 
Dienstkleider. Jeder Arbeiter erhält von der Stadtgemeinde einen Lodenkragen. 
Lohnverhältnisse. Es bezogen am Ende des Jahres 
Arbeiter einen Taglohn von“ * M 3Arbeiter einen Taglohn von 5.,70 
5,90, 
6,108, 
6,308, 
6,50, 
6,60, 
6,90, 
710, 
39 
Es ergibt sich somit ein Durchschnittslohn von 5,06 MK. 
Außerdem erhalten die sogenannten wandernden Arbeiter, welche keine feste Arbeits— 
stätte haben, für jeden Tag noch eine Zulage von 20 4. 
Die Rechte und Pflichten der Arbeiter sind geregelt durch die Arbeitsordnung für 
die Arbeiter der Stadtgemeinde, gültig seit 1. Oktober 1908, sowie durch die Satzung der 
Arbeiterausschüsse in den städtischen Betrieben vom J. August 1905 und 24. Juli 1908.
	        
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