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1 Tafel.
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Entwickelung der Versicherungssumme |
Entwickelung der Beiträge. . . +.)
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Prozentable Vertheilung der Beiträge
and Entschädigungen in den 4 Bau-
artsklassen mit Ausschluss der Gebäude
mit feuergefährlichen Anlagen . ..
Verhältniss der Blitzschläge zu den ver-
sicherten Gebäuden . 2... 0... 3 Ss Ne
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Blitzschläge, kalte und zündende, in 9
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Darstellung der Blitzschläge gleichen | SS
Datums. .. 0.0... 2.4. J.2 888
Bücher, enthaltend die Grundlage zu den vorstehenden Tafeln
2 Tafeln.
2 Tafeln.
B. Hagelversicherungsanstalt.
Die Anstalt beruht auf dem Gesetze vom 13. Februar 1884;
die Verwaltung ist der kgl. Brandversicherungskammer über-
tragen.
Die Grundlagen der Anstalt sind:
Freiwilligkeit des Beitritts ohne Ausschluss der Privatkonkurreunz,
Vermittelung der Anträge durch die Gemeindebehörden-
Fester Beitrag ohne Nachschussverbindlichkeit,
Beitragsabstufung nach der örtlichen Hagelgefahr in 16 Gefahrs-
klassen, j
Einhebung des Beitrages nach der Ernte im Oktober,!
Geringe Verwaltungskosten durch den Anschluss an die Gebäude-
Brandversicherungsanstalt,
Beitragsermässigung in Jahren mit Beitragsüberschuss,
Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden für die versicherungs-
zulässigen Krntewerthe nach den örtlichen Ertragsverhält-
nissen,