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lich wurde 1797 bei dem kaiserlichen Hofe eine Sub⸗
delegations-Komission zur Regulirung des Schul⸗
denwesens erbeten, welche unter dem kaiserlichen ge—
heimen Hof⸗ und Regierungsrath Gemming erschien,
aber nichts richten konnte.
In dem Lüneviller Friedensschlusse (1801) wur⸗
de Nürnberg noch einmal als Reichsstadt dokumen⸗
tirt, aber was half der Stadt diese Verbriefung
einer Existenz, zu deren Sicherstellung alle Mittel
fehlten? So begab sich's, daß sich Nürnberg darein
ergeben mußte, mit einem zwanzig Quadratmeilen
großen Gebiet und 9,000,000 Gulden Schulden an
das Königreich Bayern überzutreten (1806). Die
neue Regierung konnte, was leicht begreiflich ist,
den bestehenden Druck, am allerwenigsten gleich an⸗
fangs, aus den Verhältnissen entfernen. Die neuen
Einrichtungen der Aemter, die neuen Beamten, das
Militär und die Conskriptionen, überhaupt die un—⸗
gewohnte Staatswirthschaft gefiel dem Nürnberger
anfangs nicht und da er sich darüber mißfällig äu—
ßerte, den Ohren der königlichen Diener diese Aeu⸗
ßerungen aber wie Ungehorsam klangen, so theil⸗
ten sie deßhalb Rügen und Verweise aus, und be—
richteten in ihrer Weise und ihrem Sinne nach
dem Hofe, von wo aus wiederum Dekrete ankamen,