Objekt: Von 1520-1534 ([2. Band])

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wurde vor Notar und Zeugen zu Nürnberg am‘ 13. October 
wiederholt und darauf insinuiert)). 
Nach ihrer Bannung gaben die Pröpste zu ihrer Ver- 
teidigung eine Schrift heraus, wahrscheinlich von Osiander ver- 
fasst, betitelt „Grund und Ursach“ u. s. w.2%). Sie erklärten 
darin, dass sie die Misbräuche längst erkannt, aber auf die Ein- 
sicht und das Drängen der Gemeinde selbst gewartet hätten; 
der Rat habe die Sache dem ministerio überlassen; wie gewöhn- 
lich erboten sie sich zur Widerlegung. . 
So war der Versuch des Rates, der gern die Formen des 
Rechtes und das gute Einvernehmen gewahrt hätte, gescheitert. 
Die Partei der entschiedenen Lutheraner, deren Seele Spengler 
war, und die nach Tucher’s Tode an Einfluss gewonnen hatte, 
wurde jezt massgebend. Im Einverständnis mit ihr hatten die 
Pröpste dem rechtmässigen geistlichen Oberherrn die Anerkennung 
versagt und verwalteten ihr Amt trotz Bann und Absetzung 
‚weiter. Spengler war von Luther’s Lehre am tiefsten durch- 
lrungen. Seine schon 1521 erschienene Schrift „Tröstliche und 
°hristliche Anweisung und Arznei“ und die 1522 erschienenen 
„Hauptartikel, durch welche gemeine Christenheit bisher ver- 
führt“, zeigen den Fortschritt seiner religiösen Entwickelung; 
Werkheiligkeit und Heiligendienst werden bereits verworfen, 
Gottes Wort ist alleiniger Grund der Seligkeit. Um die Wende 
1524/25 erschien sein Kirchenlied „durch Adams Fall“ u. s. w. 
Ausser mit Osiander stand er mit den Theologen zu Wittenberg, 
wo sein Sohn seit 1521 sich befand, in Verbindung, Spengler 
vertrat besonders die Auffassung der Lehre Luthers von der 
Obrigkeit, dass sie die Pflicht habe, die kirchlichen Dinge zu 
ordnen, weil die Bischöfe sich derselben entzögen. Da nun 
auch der Rat stets die Ausnahmestellung der kirchlichen Institute 
zu beseitigen bemüht war, so ward jetzt von seiner Seite 
energisch hierin vorgegangen. Schon im November 1524 for- 
derte eine Deputation des Rates die Oberen des Prediger- und 
des Barfüsserklosters auf, der Curation über die Frauenklöster 
gegen Entschädigung für etwaige Nutzniessungen zu entsagen. 
Der Guardian der Barfüsser stellte es sofort in das Belieben 
des Rates, die „frommen Kinder“ mit Predigern und Beicht- 
vätern zu versehen; die Predigermönche wollten erst deshalb 
anfragen. Die Augustiner, die, zumal der Prior Vollprecht, von 
Anfang an der neuen Lehre Zzugeneigt waren, stellten aus freien 
Stücken schon am’ 13. December 1524 ihre Güter dem neu er- 
richteten Kasten des gemeinen Almosens zur Verfügung, leoten 
‘) Strobel, II, S. 62; Erdtmann, S$. 41. ?) Strobel, II, S. 78; 
Siebenkees, Materialien zur Nürnb. Gesch. ILS. 434.
	        
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