Metadaten: Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Will. VII. 1447. 8°

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Pon allerhand Torten. 219 
Ein geruͤhrter Torten. 
Ruͤhret vier Loth frisches Schmalz eine halbe 
Stunde lang, bis es weiß wird; schlaget alsdenn 
sechs ganze Eyer, und zwey Eyerdottern, cines 
nach dem andern hinein, thut ein halbes Pfund 
Mehl, drey Loͤffel voll Rosen⸗ oder Zimmet⸗Was—⸗ 
ser, und drey oder vier Loͤffel vost guter Heffen, 
zwey Loͤffel poll Milchram, alles nach und nach 
hinein ruͤhren, streichet den Schaxt wohl mit But⸗ 
ier, gießet den Teig hinein, daß er ein wenig uͤber 
halb voll wird, und setzet ihn quf den Ofen, daß 
er gehet, laßet ihn eine halbe Stunde backen, 
NB Man kan auch vier und sechs Loth klein gestoße⸗ 
ne Mandeln und Zucker, nach Belieben daran 
thun. — 
Geruͤhrte Toͤrtlein. 
Ruͤtret ein halbes Pfund Schmalz, funffze— 
hen Eyer gewaͤrmet, sieben Loͤffel voll Heffen, 
neun Loͤffel voll Kern, neun Loͤffel poll Zucker, 
ein Pfund Mehl, macht alles untereinander, fuͤllet 
es in die mit Schmalz bestrichene Moͤdel und 
backet sie. 
Wiener Gerben oder Hefen⸗Torten. 
Auf ein mittleres Torten⸗Blaͤttgen nimm ein 
halb Pfund- gesalzene Butter, diese sauber ge⸗ 
waschen, damit das Saure wegkommet, treibe 
sie zu einem Vlatt aus, nimm ein Pfund Mund⸗ 
Mehl auf die Tafel, schlage in einen Ha⸗ e drey 
yer,
	        
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