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kehrte, gab ihm die Mutter eine ansehnliche Summe, um das Kind 
zu versorgen. Der Leutnant aber bestach seinen Bedienten, um das 
Kind beiseite zu schaffen und versprach ihm, seinen Abschied zu er— 
wirken. Das geschah 1816, Dalbon übergab dem Burschen das 
4 jährige Knäblein. „Ob der Vater davon wußte, daß das Kind so 
eingesperrt wurde, oder ob er es für tot hielt, lassen wir dahinge⸗ 
stellt sein.“ Eigentlich eine etwas übertriebene Vorsicht! 
Karoline schickt ihren Kaspar durch das „Hallerthurchen“ nach 
dem Unschlittplatz mit der Botschaft: „Wenn ein Bube kommt, 
gieb ihm den Brief und sage: Hinweisen, wo Brief hingehört.“) 
Ob der Nürnberger Bürger, der mit ihm ging, schon Wissenschaft 
von der Geschichte hatte, „ist zur Zeit (1889) noch unentschieden; 
jedoch wahrscheinlicher ist das letztere, indem seine spätere(n) Aussagen 
sehr verfänglich, verschieden von den früheren und unrichtig waren . . . 
Der Herr Rittmeister fragte (nach seiner Heimkunft) seine Leute, wo 
der Brief wäre? Diese sagten ihm, es hätte solchen die gnä— 
dige Frau. Darauf befahl- er, den Knaben aufzuwecken, ging 
hinauf und forderte; von seiner Frau den an ihn adressierten Brief. 
Diese gab ihm solchen mit den Worten: Unsere Familie hat 
sich um ein Mitglied vermehrt. Dieses Wort brachte ihn 
sehr auf, und er gab ihr zur Antwort: Was geht mich dieser Wisch 
an? Das hat ein Schurke geschrieben! — Er eilte sogleich hinunter 
in den Stall. Auf mehrere Fragen des Herrn Rittmeisters ant— 
wortete der fremde Bursche nur immer die Wörter, die er auf dem 
Wege nach Nürnberg von seinem Führer gelernt hatte, als: Im 
großen Dorf is mein Vater, — Roß hoam (würde be— 
deuten: Roß haben!—) — dahin weis, wo Brief hing'hört, 
—weiler weiter nichts wußte. Der Herr Rittmeister wurde böse dar— 
über . .. daher wandte er sich zu seinem Freund (dem Herrn Sch. ..) 
und sagte: dies wäre eine Schurkerei, die Sache gehöre nicht 
ihn (Nan, er kenne den Burschen nicht und wisse auch den Schurken 
Markus 14, 13 parodiert. 
) Der Bube (in anderen Kasparschriften „der Bu“) soll die gerichtlich 
festgestellte Anrede auf dem Unschlittplatz, der andere (gar nicht gebrauchte) 
Satz die Wanderung nach der Neuthorstraße vertuschen, ein bis in dieses Decennium 
wiederholtes Auskunftsmittel.
	        
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