Inhaltsverzeichnis: Vinculum Gratiae, Das ist: Heiliges und Starckes Bandt Deß Innerlichen und Eusserlichen Gottesdienstes der Glaubigen im Newen Testament

deal / 
zichter 
Vbhen 
ringen 
rher⸗ 
—W 
—X 
ingdeh 
en vnd 
diesen 
Dann 
ind da⸗ 
willen 
th. ꝛÄ 
stde 
etc. 3 
stde⸗ 
Wei 
digkel 
Rerren 
t ode 
n.4. 
detdtl 
in den 
29.30 
ntilchll 
zohr 
x Chii 
4.6.17 
wit 
deß Herren. 19 
Wir viel seynd ein Leib / dieweil wir alle 
eines Brodts theilhafftig seynd. 8. 
Weil es auchvon allen Glaͤubigen im Newen Te. 
sament jederzeit andaͤchttg ist gebraucht worden / 
Act. 2. v. 42. Act. 20. v. 7. 1. Cor. ĩo.ir. &c. 
Es ist zwar nicht ohne / es koͤnnen sich biß weilen 
solche betruͤbte Faͤlle begeben / entweder in den Ge⸗ 
wissen der Glaubigen / darauß sie sich nicht also bal⸗ 
den außwickeln / oder andere erhebliche Vrsachen⸗ 
die sie nicht vmbgehen koͤnnen / dardurch sie sich er, 
wa enthalten von dem Gebrauch deß heiligen A— 
bendmahls / aber ohne Fuͤrsaz vnnd wider jhren 
Willen: Sie lassens ihnen auch hertzlich leyd seyn / 
wann sie darvon außbleiben muͤssen / suchen auch 
die beste Mittel herben / die sie toͤnnen / damit sie ehist 
ghne Anstoß jhrer eigenen vnnd aͤrgernuß anderer 
zaͤubiger Gewissen wider hinzu tretten moͤgen nach 
der Regul vnd Vermahnung deß Herren Matth. 
z. Wann du deine Gab auff den Alcar opfferst / eic. 
sen willfaͤrrig deinem Wiedersacher bald / eic· Sie 
rassen weg allerley Last / die sie beschweren moͤchte / 
machen sich loß von dem boͤsen Gewissen / vnd tret⸗ 
—A 
Von welcher Vorbereitung allhie weiter zu reden / 
wmeines Vorhabens nicht is. 
Wird also hierauß offenbahr die Vnchristliche 
Manier zu leben der jenigen / welche jhnen kein Be⸗ 
—AI Heiligkeit / scilicet] de 
H. Sacrament deß Herren vnterwegen gn lassen / 
hasselbige wol gar nicht / oder doch in vielen Jahren 
nicht gebranchen / da sie es doch ohne Abgotsereh 
B ij nach
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.