Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1921/22 (1921/22 (1922))

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zodeckt vordun konnte. Die Ratien blieb mit 200 gr.höchstzulässigem 
Verbrauch die gleiche wie im alten JYirtschaftsjahr. Die Marzenfreis 
A400 dor äUs dm Nicht verkauf tan Auslandsmehl hergestellten Bacım— 
„archn Tührte zu Preisüberforderungen, welehe abgestellt werden mußten. 
Da Zur Vörmeidung von finanziellen Verlusten trotz des Binspruches Aer 
Landesgetrcidestello dor markenfreie Verkauf nicht einzestellt werden 
Kkonnto,wurde erstmals mit Bekanntmachung des Stadtrates vom 4.Mai 1921 
in Höchstpreis von 40 3, der mit Yirkung vom 12.Mai 1921 auf 3B AS für 
jas 40 gr. schuure Brötchen ©Mmäßigt wurde, festzesoctzt. 
Back- md sohstige Vorschriften. Die unter der alten Bewirtschaf- 
‚wngsart geltenden Lackvorschriften hatten bis zum 16. äugust 1921 
+ültigkeit, Mit Yirkung vom 16. August 1921 trat die neue Vorschrift 
bear die Regelung des Vorkehrs mit Brot und Mehl (Amtsblatt N9 137 vom 
LZ August L9Z1) in Kraft. Sie hilt am Binheitsbrot in langer oder 
under Form im Gowichte von 1 oder 8 Kilo fest und verbot insbesondere 
lie Herstellung von Weißbrot aus Markenmehl. Mit gieicher Wirksamkeit 
vurden einG ganze Reihe von Vorschriften — ebenfalls veröffentlicht 
in Amteahlatt No. 137 — außer Kraft gesetzt, welche ein Hemmis der Frei- 
zügigkeit für am Verkehr mit markenfreiem Mehl und der daraus herge- 
stellten Backvaren darstelltun, Einen besonderen Hinweis verdient die 
„Aufhebung der Vorschrift vom 25, Fovember 1920, welches den Boatrieb von 
Säcksreien, Fsinbückereiun und Konditoreien kAnzessionisrte una die 
„1oforung und d,n Verkauf von Backwaren im nichtstohenden Gewerbebe- 
tricb vorboten hat.Die neue Vorschrift band lediglich diejenigen 
Dückareioun, w:lche Umlagemehl verarbeiten wollten, an eine persönliche 
70 Ghnmigungspflicht. 
Jnfolg“ der £freicn Wirtschaft mit Weizenmehl erübrigte sich für die 
Iörsteliung von Kuchen und Torten jude Zinschränkung; diesem längst ge- 
hogten WYunsche der Bäcker, Konditoren und sonstigen Interessenten trug 
lie Außerkraitsutzung dur Verordnung über die Bersitung von Kuchen vom 
1L1,März 1921 (R6BL.S.226) Rechnung. 
Varteilung der Ware. An don Grunmdzügen der Verteilung wurde sowohl 
Für den Rest dss alten Wirtschaftsjahres als auch für das noug Wirt- 
schaftsjahr nicht gerüttelt. Als mit der Einstellung der Vurtsilung von 
Jaäushaltung snehl im August 1921 begannen werden mußte, bestimmte man, 
mn ter Berücksichtigung der gleichbluibenden Tageskopfmenge von 200 gr. 
lohl, die Schwarzbrotmenge entsprechend zu erhöhen, Die versorzungsbo- 
rechtigte Bevölkerung erhielt statt bisher 1250 gr. Schwarzbrot und 
+00 gr. Haushaltungsmehl aunmehr 1750 gr, Schwarzbrot. 
Jnfolge Binzuges der Schwer- und Schwerstarbeiterzulagen am 15,SepD- 
zomber 1921 fiel neben dioser Smderversorgung auch dio aus diesen Zu- 
7eisunzen geschaffene besandere Zuweisung von Schwarzbret an kinder- 
reiche und minderbemittelte Familien. Mit Wirkung vom 25,9.1921 wurdo 
lie Abgabe der sogenannten Zusatzkarten an diese Bevölkerungskreise 
jinzesteullt,. 
Die bereits im vorigen Bericht erwähnte Zusatzverser- 
zuU2g mit &4uslandsmehl wurde auch während des Restes 
LS Vorgängenen Versorgungsjahres und im neuen Wirtschaftsjahre bis 
zum' Schlusse dar Burichtszeit aufrecht erhalten. Die Ratim blieb auf 
500 gr. Mchl anf Kepf und Monat bestehen, Die Verteilung im Kommunal- 
vörband Nürnberg-Stadt erfolgte je nach Vorrat in unregelmäßigen Zwi- 
schen räumch in Mengen ven 500 eder 1000 gr. für 'die Persen.Die Auszabe 
lach dem 16.August 1921 geschah, entgegen der bisherigen Regelung ,unter 
Yarkonzwang zu festgesetzten Höchstpreisen. Das allgemeine Verbrt der 
Terstollung von Woißbrot wurde auch auf das Auslandskochmehl arstreckt. 
Die Vorwendung von Ersatzmohlen (Weizennachmahl und Maismehl) bei 
lor HAurstollung von Schwarzbret wurde mit Wirkung vem 16.August 1921 
zearbeteaen. ; 
Xloic und Weizennachmehl,Produkte,welche nicht zur Brothergtellung 
Verwendet verden konntan, wurden abgesetzt: . 
Weizenkleie Rogzenkleie Gerstenkleia Q(asamtmenge 
ZUT Ztr. Ztr. ZUr— 
Ratimiurce Kleie 18 497,57 - 6 5531,44 608,64 25 637,65 
rucig Kleie 21 910,98 18 113,46 24,58 ____40,055,5% 
‚40 408,55 24 649,90 655,02 CH 691,47 
15 023,36
	        
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