fullscreen: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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diese unsere Gnade und Wohlthat desto vollständiger und ungehinderter 
den vorbesagten Brüdern zu Nutzen komme, wollen und befehlen wir 
auch aus koͤniglicher Macht, daß dieser Ort frei sei, und allda 
kein Richter, Graf oder Verweser, sein Urteil daselbst 
fällen solle, ohne dem Verweser der den obenbenannten 
Brüdern und den Bischofen desselben Orts gefällig sein 
würde, daß derohalben diese von unserer Freigebigkeit herrührende 
Schenkung gewiß und auf immer unerschüttert bleibe, haben wir 
diesen desfalls schriftlich entworfenen Befehl, den wir eigenhändig 
bestätigt, mit Aufdrückung unseres Siegels besiegeln lassen. 
(L. 8.) 
Kaiser Heinrich III. verlegte 1040, um Nürnberg zu heben, den 
Markt von Fuͤrth nach Nürnberg. Sein Sohn Heinrich IV. gab durch 
vorstehende Urkunde 1062 Fürth das Marktrecht zurück und beschenkte es 
noch mit dem Zoll- und Münzrecht. 
4. Erster Donationsbrief d. Burggrafen 
Konrad des Jrommen. 
2. Februar 1303. 
* 
Ie dem Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen 
Geistes, Amen. Daß über geschehene Ding kein Irrsal oder 
Trübsal hienach jemand widerfahren möge, ist eine Notdurft, daß man neue 
Vestung von ellicher guter Gezeugschaft und Vorschrift habe, und darum 
berliehen wir Konrad, der alte Burggraf von Nürnberg, und unsere liebe 
Hausfrau, Frau Agnes an diesen gegenwärtigen Brief, daß wir mit guter 
Betrachtung und mit guten Rat, lauterlich durch Gott und unser Kinder 
und aller Vorfahrn Seelenheil ledig gesagt haben, und geben mit gutem 
Willen und Opfern dem lieben Herrn Kaiser Heinrich und der heiligen 
Frauen Sankt Kunigunden zu Babenberg auf ihrer beiden Altar, nach 
unser beider Tod die Mannschaft und die Vogtei, die wir haben zu Fürth 
in derselben Hofmark, mit so zugethanem Gelde als hernach geschrieben ist, 
dieß haben wir auch zugethan mit unseres lieben Herrn Hand Bischofs 
Leipolds, der der versprochenen Mannschaft Lehensherr ist, und der sie 
geeignet hat Herrn Johann, Domprobsten zu Bamberg, und auch demselben 
Kapitel und Thorherren, gemeiniglich als bescheidentlich, daß das vor— 
genannte Kapitel und die Chorherren mit samt den Vikaren 
ünserer Seel ewiglich davon gedenken sollen, als hie 
geschrieben ist, alle Jahre drei Jahrzeit mit drei siebenden 
Ind mil dreien dreißigsten, des ersten sollen sie unser Seel 
und unser Wirtin Frau Agnes Jahrzeiten begehen, als sie 
gefallen mit samt den drei siebenten und mu den dreißigsten, und darnach unser 
Valcs und Mutter und aller unserer Vorfahren seligen Jahrzeit sollen sie
	        
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