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„denir dem Rath oder einem Burger allhier verfauffen wolten,
„[o der Landridhter Conrad von Seckendorf beftettigt, Haben fie
‚noch. in felbigent Jahr den Hulben Theil des Softenhoffs an ein”
‚Sefhlecht zu Nürnberg, die Großen genannt, verkaufft, denen der
„Rath e8 wieder abgekanfit, und von den Burggraffen das Lehen
„darüber erlangt, endlich 1391 den andern halben Theil auch gar
„vom biefen Waldfjtromern gekaufft, und hei Weiterung der Stadt,
„diefen SGoftenhoff zu ciner Borftadt gemacht, *) und über diefes
„von Markgraf Alorechten das Lehen 1453 abgekaufft und 1477
„eine Bfleg dahin verordnet.”
Daß alle diefe Beränderungen, wie fie Hier erzählt werden,
mit SGojtenhof vorgegangen find, ift zu glauben, ob fie aber mit
des Lchensherrn Bewilligung vorgingen, daran ilt {ehr zu zwei:
en. Die Gerichte und das Lehen über Softenhof find eine
von den Hauptklagen des Markgrafen Aorecht, welchen Klagen {9
wenig als den andern von der Stadt im Jahre 1353 abgeholfen
murde.
Wir Kommen nun auf die zwei merkwürdigen Merkaufbriefe
über die Burg und beide Wälder dies: und jenjeit® der Pegnitz.
Man gibt insgemein al3 Urfache an: der Kurfürft von Branden:
urg Friedrich I. Habe felbige nebft andern Sütern an die Stadt
verFauft, um die Mark Brandenburg damit zu bezahlen. Allein
siefes ift ganz unrihtig, die Mark Brandenburg befand fidh durd)
serfchiedene Anlchen an Kaifer Wenzel und Sigismund fhon
größtentheits bezahlt, bevor Sigiemund jolche ihm für 400,000
Soldgulden zu Kaufen gegeben hafı Aug ift Kauf und Belehnung
über die Mark dem VBerkaufe der Burg zehn Jahre vorgegangen.
NYener Kauf geldhah vor dem Concik- zu Conftanz im Jahre 1416,
and diefer Berkauf wurde im Jahre 1427 in Ordnung gebracht.
Die vorzügligften Dokumente über diefen Verkauf kauten :
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‘) Das Takobd- und das Wöhrder Biertel wurden anfäinglidH nur zu
Borftädten, alsdann aber, und zwar erft im. 15. Sabhrhundert zur
Stadt gefhlagen und mit der Mauer umgeben.