Ende den Hauser wiederholt mit größter Sorgfalt zu unter-
suchen. Der Verfasser meint nun: daß, weil beide Arzte
diesen ihnen ertheilten Auftrag, der nicht ein objectives
Gutachten verlangte, angenommen, und diese Gutachten
mit einem bestimmten Ziel vor Augen abgegeben haben,
solchen auch keine volle Objectivität zugesprochen
werden könne. Allein mit Unrecht. Denn beide Arzte
legten mehr Tact an den Tag als das Gericht bewiesen
hatte, indem die Motivirung ihres Gutachtens auf der
Grundlage vollkommen wahrer Thatsachen so einfach,
klar und bündig motivirt erscheint, daß in dieser Be-
ziehung nicht das geringste zu vermissen ist, wie denn
auch der ganze Inhalt und der Schluß des beiderseitigen
Gutachtens nicht die Richtung darauf genommen haben
die Merker’sche Aussage zu widerlegen, sondern positiv
und ohne Rücksicht hierauf zu den Aussprüchen des Er-
gebnisses ihrer ganzen Untersuchung führt. Wenn der
Verfasser diese beiden Gutachten auch damit zu ver-
dächtigen sucht, daß sie sich vielfach auf Tathsachen
stützen, welche die beiden Ärzte nicht aus eigener Wahr-
nehmung, sondern durch Mittheilung anderer erfuhren,
so übersieht er, daß die beiden Arzte nicht als Zeugen
sondern als Sachverständige vernommen worden sind.
Ob diese ihre Beurtheilung sich auf Thatsachen der letzten
Art stützt, ist ganz gleichgültig, wenn diese Thatsachen
nur wahr sind, und sie sind es alle; es findet sich nicht
eine einzige darunter, die ich und Professor Daumer nicht,
wenn es noch darauf ankäme, eidlich zu erhärten im
Stande wären.
Alle oben aufgeführten Erscheinungen einer außer-
ordentlichen, vielleicht noch nie dagewesenen Reizbar-
keit des Nervensystems in der Schärfe aller Sinnesorgane
wie im Gebiete des Magnetismus, fiengen an sich zu ver-
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