Volltext: Hendrik Herp: Spiegel der Vollkommmenheit, obd., 1. Teil – Nürnberg, STN, Cent. VII, 21

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deß ÖrtenmeiftersS ampt ein ent hat, jo fol er jchuldig 
fein, denfelben funtag bey den gefchworenen in deß vatters 
hauß zu erfcheinen und relation thum, maß fidh diejelben 
vier Wochen hat begeben und zugetragen und albbalden 
Fragen, mwelher maitfter an fein ftatt Fompt, dem joll er bey 
obgentelter {traf und peen das Örtenampt Jampt Ddiefer 
ordmumg in eigener perfon uberantworten“ ?78, Ihn Schluß 
des Buches finden fi lebhafte Klagen über die fchicchte 
Verwaltung des Örtenmeifterantes. Bet vielen Handwerken 
lag der Arbeitsnachweis in der Hand der Gefellen, fo bei 
den Hutern, Kürfchnern, Mielferfchmieden u. a. un. Bei 
andern Handwerken fuchte der Gejell fich jelbjt Arbeit, io 
dei den Huf: und Waffenfchmieden. Bei verjchiedenen 
Gemwerfen war c8 Sitte, daß auf der Herberge eine Zufchid: 
tafel aufgehängt war, auf der aller Meilter Namen ver- 
zeichnet waren. „Darzu foll ein zwedlein (ein Metalftift) 
geftect werden, und die meifter, weldhe gefinds bedürftig, ein 
meifter nach dent andern nach foldhem zweck und tafel acht tag 
(ang mit annehmung der Gefelen und jungen den vorgang 
haben. und wann ein Meifter, an dem der Zweck hängt, 
feines gefellen oder jungen bedürftig, fol derfelbe alfobalden 
dem andern Meifter zugeftect merden, und da derfelbe auch 
feinen bedürfe, alsdann dem Dritten, vierten, (chten, damit ein 
jeder meifter zu gefellen und jungen fommen fann. und fol 
hierin feiner dem andern, an deme die ordnung ift, Keinen 
zintrag oder verhinderung mit abjpannung und entziehung 
de3 gefind3 thun bei firaf fünf pfund novi“ 279, 
Yan wollte durch diefe und ähnliche Beftimmungen 
verhüten, daß ein Meiiter auf Koften des andern Nuken ziehe. 
Oft findet fih die Mahnung an die Gefellen, ihre Kameraden 
nicht vom Arbeiten bei beftinmten Meijtern abzuhalten 289, 
Miannigfach find die Regeln, die gegenüber den Wandernden 
beobachtet werden. Bei den Leckküchnern erhält der fremde
	        
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