Volltext: Geschichte der Städtischen Handelsschule in Nürnberg

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Vorbereitungsklassen ganz wegfallen, die beiden oberen aber mit der 
Handelsschule verbunden werden, so daß die Anstalt aus 6 Klassen 
bestünde; denn wenn Nürnberg eine Handelsschule erhalten solle — 
und daß das Bedürfnis vorhanden sei, werde niemand leugnen, — so 
folle man nicht darin das Heil suchen, daß man die Anstalt nach unten 
erweitere, sondern alles aufbieten, sie nach oben zu vervollständigen, 
da nur die oberen, nicht die unteren Klassen die Benennung „Handels— 
schule“ rechtfertigten. 
Diesem Separatvotum schloß sich der Magistrat an; auch das 
Kollegium der Gemeindebevollmächtigten trat demselben bei und bat, 
daß die Reorganisation mit der Energie betrieben werde, welche die 
Wichtigkeit des Gegenstandes erheische. 
Vorzugsweise empfahl dasselbe dem Magistrat, Rektor Hopf 
darauf aufmerksam zu machen, daß auf den Unterricht in der englischen 
Sprache, welche neben der franzoösischen jetzt die Weltsprache für das 
Geschäftliche und Merkantile sei, so Bedacht genommen werde, daß 
dieser Lehrgegenstand schon in den unteren Klassen begonnen werde. 
Es glaube, nicht erst darauf verweisen zu müssen, daß Nürnberg mit 
seinem überseeischen und Exporthandel daran gelegen sein müsse, für 
seine heranzubildende Jugend diesen Lehrzweig kultiviert zu sehen. 
Der hierauf vorgelegte Lehrplan stimmt genau mit demjenigen 
überein, welcher am 14. Juni 1848 von Rektor Hopf entworfen wor— 
den war. Die Erweiterung des englischen Unterrichts wird darin aus— 
drücklich zurückgewiesen; und hierin wurde Rektor Hopf von der 
K. Regierung und der gemischten Kommission unterstützt; auch betreffs 
der beiden unteren Klassen sprach sich die Kommission mit Ausnahme 
des Bürgermeisters Hilpert für Beibehaltung aus. Der französische 
Unterricht sollte jedoch erweitert und ein 2. Lehrer angestellt werden. 
Diese Beschlüsse erhielten endlich durch die K. Ministerialent⸗ 
schließung vom 24. November 1851, in der auch die beantragte Be— 
nennung der Anstalt als „Handelsschule“ gestattet wurde, die hoͤchste 
Bestätigung. Die K. Staatsregierung sprach jedoch dabei den Wunsch 
aus, es möchte auch dem Unterricht in der Technologie eine bleibende 
Stelle in dem Gesamtunterrichte der neuen Anstalt gesichert werden, 
da Warenkunde ohne technologische Begründung ein Wissen erzeuge, 
welches den heutigen Bedürfnissen eines merkantilen Geschäftsmannes 
nicht mehr genügen könne. Die wesentlichen Vorteile dieses für eine 
Handelsschule so wichtigen Lehrgegenstandes dürften sich wohl ohne 
große Kosten dadurch erreichen lassen, daß den Schülern der Han— 
delsschule Zeit und Gelegenheit gegeben werde, diesen Unterricht an
	        
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