Objekt: Wegweiser durch Nürnberg

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."Negiment der Stadt. 
Tr. 
Molizeifenat, Nachtwache, Königliche Behörden, SGar- 
nifon. und deren Carernirung 20, Landwehr. 
Tin fr 
Seit” Nürnberg mit dem. Königreich 
Bayern verbunden worden, war e$. zuvor 
Kreisftadt und der Sig des SCommi fa 
jartahs für den Pegnikkreis. Feßt 
bildet es die erfte Stadt Mittelfrankens 
und die Königliche Regierung in Ansbach 
it die höchfte Behörde, von welcher alle Df= 
fentlichen Angelegenheiten geleitet werden. 
Die Verwaltung der Commune und milk» 
den Stiftungen ift nad) der Berfaffung 
dem Stadtmagifrat ubertragen, der 
feine Sejfionen int zweiten Stockwerke des 
Kathhaufes hält. Derfelbe beficht aus 2 Bür» 
germeiftern, von denen der cine ein recht$ 
Fundiger feyn muß, 4 rechtskundigen Magift 
raths&räthen und 12 aus den übrigen büirgerlis 
chen Ständen, 1 tedhnifden Baurath, 2 Stadte 
jecretairen und ‚dem nsthigen- Beamten: und 
Canzleiperfonale, Bet allen wichtigen Gemein: 
deangelegenheiten und der Wahl des Magti:
	        
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