fullscreen: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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erkundigung einzuziehen, wer der anfenger di$ lermans und 
warumb es zu thun gewest, auch den schneider, wann er fur die 
Fünff kumbt, befragen, was er davon wissens hab, und wider- 
bringen. 
1967. [1604, II, 59 a] 1. Juni 1604: 
Conradt Söhnlein, goldtschmidtjunge, kommt vor. 
1968. [1604, II, 68 b] 4. Juni 1604: 
Endres Rau, püchsenstecher, kommt vor. 
1969. [1604, III, 23 b] 14. Juni 1604: 
Deß herren bischoffs zu Würzburg danckschreiben, 
das Meine Herren ihrer f. g. meister Jacob Wolff auff ettlich 
tag vergunnet, soll man auff im ruhen lassen. 
1970. [1604, III, 62 b] 27. Juni 1604: 
... Hansen Kißwetter von Schwand, bey Statt 
Stainach gelegen, granatenschneider, bey dem im bürgerzettl 
benanten Claudi vom Creutz nachfragen, ob sein vorgeben 
die wahrheit sey und ob er ihne leiden möge. 
1971. [1604, IV, 68 a] 30. Juli 1604: 
Der maler supplication umb besserung ihrer ordnung soll 
man den rugsherren zu bedencken zustellen. 
1972. [1604, V, 22 a] 10. August 1604: 
Melchior Cotherels, goldschmids, supplication und 
bericht, was ime zu Bamberg mitt einem juden wegen eins 
yuldenen kettleins begegnet, darüber er über 60 f. zu schaden 
kummen, und noch darzu dem oberschultheissen daselbs 20 f. 
straff bezalen soll, mit angehengter bitt, ime fürschrifft an den 
herren bischoff zu Bamberg mittzutheilen, da- [22 b] mitt 
er der straff erlassen oder ye ime die ketten, welche er bezalen 
müssen, gefolgt werde, soll man herren D. Oelhafen umb sein 
äthlich bedencken zustellen, ob ime die fürschrifft solcher gestalt 
mittzutheilen oder ob er nitt dahin zu weisen, sein begern, wann 
anderst sein furgeben die wahrheit, andrer gestalt anzustellen. 
1973. [1604, V, 40 a] 18. August 1604: 
Melchior Cotherell, goldschmid, soll man auff seine 
supplication umb fürschrifft an den herrn bischoff zu Bam- 
berg wider den oberschultheissen daselbs (soll man) herren D. 
Oelhafens bedencken gemes anzeigen, die angestellte petition sey 
seinem furbringen nitt gemes, derwegen Meine Herren die begerte 
fürschrifften zu ertheilen bedenckens tragen, darneben soll im der
	        
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