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In Nürnberg.
das mit Bestechung, Meineid, Diebstahl, Blutschande, Mord und
Hochverrat um sich wirft, thut entrüstet, wenn die Kritik dasfelbe
aus Schwachköpfen, Phantasten, Narren, Lügnern und Fälschern zu—
sammensetzt. Die ganze Welt soll diesen Gesellen wie vogelfrei gelten,
sie selbst aber sollen sogar gegen die Notwehr ihrer Opfer geschützt
sein. Wegen des Buches von Mittelstädt reiste ein Feuerbach nach
Hamburg, um ihn zu fordern! Die Selbstverblendung dieser traditio—
iellen Kasparsippe ist so groß, daß eine Schwiegertochter des phan—
tastischen Memoirenschreibers Mittelstädts Kritik von Kaspar Hausers
badischem Prinzentum (1876) „eine gröbliche Verletzung unseres
Familienhauptes“ zu nennen wagte. Nach der tiefen Einsicht dieser
Dame beschuldigt Mittelstädt den unfehlbaren Feuerbach „einer Reihe
oon Verbrechen, die jeden richterlichen Beamten ins Zuchthaus führen
würde“; Herrn M. gegenüber hatte sie „alles Vertrauen auf seine
Wahrheitsliebe und Ehrenhaftigkeit verloren.“ In ihrem Gedenk—
huche heißt es: „Man schaudert bei dem Gedanken an die Conse—
quenzen einer solchen juristischen Dialektik (des erbärmlichen Kaspar—
Memoires Feuerbachs? Nein, der vernichtenden Kritik Mittelstädts!).
1) Das berühmte Familienhaupt hat sich in dem Hauserwahn so gründlich
prostituiert, daß kein Feind seinen Wert mehr verkleinern kann. Man beachte
nur immer wieder die Daten seiner Thaten.
1) Feuerbach den 15. Juli 1828. „Der romanhafte Inhalt der Bekanut-—
machung vom 7. Juli ist dem angeblichen Opfer unmenschlicher Behandlung auf
die künstlichste Weise abgefragt, vielleicht auch oft nur errathen.“
2) Feuerbach den 22. Juli 1828 übt Kritik an der Grundlage der Hauserge—
zeschichte und glaubt nicht einmal an den Käfig.
3) Feuerbach im September 1828 schwelgt förmlich in dem so entstandenen
Hokuspokus.
4) Feuerbach den 30. April 1830 an König Ludwig: Kaspars Badisches Prin—
zentum ist ein Märchen.
5) Feuerbach 1831/32 giebt den romanhaften Inhalt von Nr. J selbst heraus.
8) Feuerbach den 27. Januar 1832 an Königin Karoline: Kaspar ist der Ge—
genstand eines Majestäts-Verbrechens (nach dem Märchen Nr. 4).
7) Feuerbach im März 1832; Prinz Kaspar von Baden ist aber nichtsdesto—
weniger ein Ungar. Sein Kerkermeister war damals ein katholischer Geist-—
licher, Klostergeistlicher, im Buch aber, also gleichzeitig, hat er als Soldat
bei einem Regiment in Nürnberg gedient.