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Verschiedenheit, namentlich für die höheren Töchterinstitute, bei.der
Ungleichheit der Ferien manche Unzuträglichkeiten verursachte, so
wurde im Jahre 1878 der Schuljahranfang in den Töchterinstuten wie
in allen Volksschulen vom Frühjahr auf den Herbst verlegt. Nach
4euester Bestimmung beginnt das Schuljahr in den hiesigen Volks-
schulen am 1. September und schliefst in sämtlichen städtischen und
staatlichen Lehranstalten am 14. Juli. Die öffentlichen Schulprüfungen
wurden im Jahre 1887 aus pädagogischen Gründen abgeschafft. An
ihre Stelle traten die schon seit 1876 eingeführten aufserordentlichen,
d. h. unangemeldeten Schulvisitationen, welche im Laufe des Schul-
jahres stattfinden. Beibehalten aber wurde eine im Beisein von Mit-
zyliedern der Gemeindevertretung vorzunehmende Prüfung aller der-
jenigen Schüler und Schülerinnen, welche nach vollendeter Schulpflicht
aus der Werktags-, Sonntags- oder Fortbildungsschule entlassen
werden.
Aufgehoben wurde endlich 1883 die israelitische Religionsschule.
Sie wurde überflüssig, da jede von israelitischen Kindern besuchte
Schule auch für den Religionsunterricht derselben Sorge trägt.
\ Folgende Tabelle veranschaulicht die Entwicklung der hiesigen
Volksschulen in der inneren Stadt und im Burgfrieden wie auch
im ganzen.