Objekt: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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soldder gestalt, daß sie und ihre nachkummen dieser alten wohlher⸗ 
gebrachten ehreu sich gebrauchen mögen.“ 
Die Zahl der ratsfähigen Geschlechter betrug nach diesem 
Statut 43. Doch müssen entschieden auch noch andere alte ehrbare 
Geschlechter zu der Ehre dieses Tanzes im Rathaus — wenn nicht 
damals, so doch später — zugelassen gewesen sein, so z. B. die Loch— 
haim und die Kraft, wie aus dem im folgenden angeführten Verfahren 
des Rats hervorgeht, das für die Auswahl, die der Rat dabei zu 
treffen pflegte, charakteristisch ist und daher hier nicht übergangen 
werden dürfte. 
Die Ladezettel zum Tanz wurden jedes Mal durch die Eltern 
Herren und einen dazu verordneten Ausschuß des Rats durchgesehen 
und reformiert, der das Recht hatte, eine Art obrigkeitlicher Censur 
über die Standesgenossen auszuüben, indem er von der Ehre des 
Tanzes solche Personen ausschloß, die nicht standesgemäß lebten, sei 
es, weil sie unter ihrem Stande geheiratet hatten, oder weil sie en 
unziemliches Gewerbe betrieben oder weil sie durch ihren Lebenswandel 
Anstoß gaben. So findet sich im Ladezettel von 1546 ausgeschlossen 
des von Lochhaims Tochter, weil sie bei Hansen Münsterer innen 
ist, der einen offenen Kram und Handel hat, weil zu besorgen, 
Hans Münsterer und seine Hausfrau möchten sich desselben Anklopfens 
(d. i. der Ladung, die durch Anklopfen an die Häuser geschah) auch 
annehmen, d. h. Hans Münsterer möchte auch auf das Rathaus zum 
Tanze gehen. Und im Ladezettel von 1549 wird ausgeschlossen Paulus 
Krafft, „dieweil er ein alter verlebter kindisch Man ist und dieser 
zeit sampt seinem Sun und Schnur, Sebastian Krafft und desselben 
Eewirtin (Ehefrau) ein leichtfertiges wesen und haußhalten füren.“ 
Im Laufe des 16. Jahrhunderts hat sich das Nürnberger 
Patriziat immer mehr verengert und abgeschlossen. Von den 48 Ge— 
schlechtern, die das erwähnte Ratsdekret von 1521 aufzählt, waren 
vor Ablauf eines Jahrhunderts nur noch 33 in Nürnberg vorhanden 
und darunter nicht mehr als 28 ratsfähige. Das im Jahre 1610 
herausgegebene „Geschlechtsbuch des heil. Reichs Stat Nürnberg“ mit 
Wappenbildern führt sie in folgender Ordnung auf. 
„Die Waldstromair werden für das elteste Geschlecht in der 
Statt Nürnberg gehalten, doch aber in 300 jarn des Raihs gefreiet 
gewest (d. h. die Waldstromer wurden nicht in den Rat gewählt. 
Das geschah erst seit 1729, wo sie durch Cooptation in das Patriziat 
kamen.) (Forts. folgt.) 
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