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und das seine kupfer 180 ®% halten, unter denen auch ettliche nun-
mehr alt und nitt mehr in großer acht sein, ist befohlen, ime
das gesuchte vorlehen abzulainen und im anzuzeigen, er soll
Meine Herren bezalen, man werd ihne sonst durch andre [54 a]
mittel zur bezalung anstrengen, und mög er seine kupfer ge-
brauchen, so gut er könne. Dabey ist auch befohlen, wann er
bezalet, räthig zu werden, was man anstatt einer verehrung
wegen seiner jüngst presentirten schrifften abgehen ‘lassen wolle.
2566. [1613, II, 14 a] 12. Mai 1613:
Auff Hansen Pezoldts ansag, was am nechsten montag
[70. Mar] abendts für ein lermen auff dem Schwabenberg von den
schwabenwebergesellen wider seine jungen und gesellen sich
erhoben, ist verlassen, den wirtt zur Tauben in die canzley zu
erfordern und vermittels anglobens, auch mit bedrohung zu hören,
wer die gesellen sein, die bey ihme gezecht und den lermen an-
gefangen haben; und im fall er den Schwarzen auch benennen
würdte, ihne alsobalden in das loch einziehen zu lassen, son-
derlich aber denjenigen nachzufragen, die mit steinen geworffen
haben; desgleichen die geschwornen zu erfordern und ernstlich
einzubinden, das gesindt daheim zu behalten und dergleichen
lermen zu verhüten, sonsten werde man die gesellen unredlich
machen oder andere straff nach gelegenheit des verbrechens gegen
ihnen furnemen.
2567. [1613, II, 15 a] 14. Mai 1618:
Auff des herrn paumaisters mündtliche anzaig, alß Meine
Herren vor diesem einem frembden bildhauer‘*) die inwohnung
alhie auff drey jar lang bewilliget, doch das er ein prob machen
soll, damit Meine Herren sehen, was er könne, das derselbig
nunmehr ettwas zu werck gefertiget und begere, weil er aufl
Meiner Herren befelch solches gemacht und fast ein halb Jar
damit zugebracht, ihme dasselbige zu bezahlen, ist herr Paulus
Beham ersucht worden, neben gedachtem herrn paumaister mit
zuziehung M. Jacobs [d. z. Yakob Wolfs) und anderer kunst-
verstendiger werckleut dasselbig zu besichtigen und zu bedencken,
was es werth und wozu es zu gebrauchen sein möchte; und
solchen bericht wider furzulegen.
1) Vermutlich einer der beiden Meister Hans, Bildhauer, die von Mummen-
hoff in seinem Rathauswerk S. 119 zu diesem Jahre (1613) genannt werden.