Objekt: Von 1520-1534 ([2. Band])

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jassen, dass man bis zu einem Concil keine Restitution zu 
leisten schuldig sei. Nach der Anweisung des Rates von Nürn- 
berg stellte Baumgarten die nürnbergischen Entwürfe zur Ver- 
fügung. 
Der Bericht über die Ausschussverhandlungen ging am 23, 
nach Nürnberg ab. Man „trug Entsetzen“, dass solche Artikel 
hinter dem Rücken der Glaubensverwandten übergeben würden. 
Sofort wurden die Theologen der Stadt mit der Abfassung eines 
Gutachtens beauftragt !). Spengler griff persönlich ein; am Tage 
nach der Verlesung der Confutation hatte er einen herr- 
lichen Trostbrief an den Markgrafen gerichtet ?): „wie wollten 
wir uns auch immer für Christen rühmen, wenn wir nicht im 
Feuer rechter Verfolgung probiert würden“, Jetzt bewies er 
seine Festigkeit durch ein Gutachten, das er am 25, oder 26. 
verfasste und nach Augsburg und an Luther sandte %). 
Die Privatmesse gilt darin als unchristlich, ebenso die Prä- 
sentation und Ordination der Geistlichen durch die Bischöfe, 
hierdurch sollen die christlichen Prediger allmählich unterdrückt 
und damit das Evangelium beseitigt werden. Doch will der 
Verfasser die Streitfrage Verständigeren überlassen und nur 
über die ganze Art und Weise der Verhandlungen sprechen. 
Er beschwert sich darüber, dass Commissionen über die wich- 
tigsten Glaubensartikel Beschlüsse fassen sollen, dass Reichs- 
ständen überhaupt eine solche Macht zuerkannt werde, was den 
Gegner später als Präjudizfall gelten könne. Nur einem Concil 
steht solches zu. Auch eine vorläufige Religionsordnung durch 
den Reichstag ist unstatthaft; denn wenn sie recht ist, so bedarf 
as keines Conciles, ist sie unchristlich, so ist es gleich gefährlich, 
sie für einige Zeit oder für immer anzunehmen. 
Beschwerlich ist es, dass man in den wichtigsten Sachen 
beiderseits sophistisch mit Wortbedeutungen handelt. Die Con- 
cessionen in der Frage der Messe, der Busse, des Heiligenkult 
können nur Misachtung gegen die Nachgebenden bei dem Volke 
arregen. Ferner misbilligt Spengler, dass die Protestanten 
zxegen einander so unfreundlich sind und dem Gegner das 
Schwert in die Hand liefern, da doch viele Stände solchen Con- 
sessionen nicht folgen könnten. Auch auf die Strassburger und 
Eidgenossen wünscht er Rücksichtnahme, denn es handele sich 
ja nicht mehr um die Formulierung des eignen Glaubens, 
sondern um die Zurückweisung der schon längst überwundenen 
!') An die Gesandten, 26. August, Bb. 113. 2) Pressel, Leben 
[,. Spenglers, S. 70, 4. August. 3) Hausdorff, S. 58—70. Schirrmacher, 
Akten zur Geschichte des Religionsgespräches von Marburg u. 8. W., 
SS. 527.
	        
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