Metadaten: Nürnberg

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semper Augustis eidem loco tradita) und vermehrt sie, 
namentlich in Berücksichtigung der unfruchtbaren und 
unvortheilhaften Lage der Stadt (cum locus ille nee ha- 
beat vineta, neque navigia, imo in durissimo situs sit 
fundo) mit ansehnlichen Privilegien, die weiter unten an- 
geführt werden sollen *). 
Friedrich IL. ging 1220 nach Italien und übergab 
die Regierung in Deutschland seinem Sohn Heinrich, 
der bis zum Jahr 1235, wo ihn der Vater gefangen nach 
Italien führte, seinen Wohnsitz fast beständig in Nürn- 
berg hatte, auch 1225 sein Hochzeitfest feierlich daselhst 
beging, bei welcher Gelegenheit viele Menschen im Ge- 
dränge umkamen. Friedrich II. war 1235 wiederum in 
Nürnberg. Sein Sohn Conrad, den er bei seinem aber- 
maligen Abgang nach Italien als Reichsverweser zurück- 
liess, hielt sich gleichfalls bis zu seinem Tode (1254) 
wiederholt in Nürnherg auf. Von Heinrich, Landgrafen 
von Thüringen, der 1246 von einer meist aus geistlichen 
Fürsten bestehenden Versanmmlung zu Würzburg als Ge- 
genkaiser gegen Friedrich II. gewählt worden war, aber 
schon 1247 starb, findet sich gleichfalls eine zu Nürn- 
berg ausgestellte Urkunde, Friedrich II. starb 1250, 
sein Sohn Konrad IV. 1254. Von dem nach Hein- 
rich Raspe’s Tod 1247 gewählten Gegenkönig Wilhelm 
von Holland (1256 von den Friesen erschlagen) wird 
nirgends erwähnt, dass er Nürnberg je besucht habe; 
auch der 1257 erwählte reiche Schwager Friedrich’s II., 
der englische Graf Richard von Cornwallis, ist nie- 
mals in Nürnberg gewesen; er kam nach langer Abwe- 
senheit 1269 zum letzten Mal nach Deutschland und starb 
1272 auf seinem Schlosse Berkamstede in England. 
Nürnberg war stark genug, sich in diesen stürmischen 
Zeiten des Interregnums selbst zu schützen und seine 
Selbstständigkeit auch gegen die Burggrafen zu be- 
haupten, die ringsum ihr Gebiet ansehnlich erweiterten. 
*) Das Privilegium ist öfter abgedruckt worden, so in v. Wöl- 
kern’s histor. Norimb. diplomatica, in IL ochner's Jahrbüchern. Als 
Facsimile, gestochen von Stör, hat es v. Murr herausgegeben und 
in seiner commentatio de re diplomatica Frideriei II. Imper. besonders 
erläutert. 
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