V
durch schleunige Meldung an den Stadtmagistrat
abzuwenden sucht;
bei bereits eingetretenen Störungen aber die nach⸗
theiligen Folgen zu hemmen, und bei vollbrachten
Uebertretungen bestehender Strafgesetze den Straf⸗
vollzug durch Ermittlung der Uebertreter und der
einzelnen Umstände der Uebertretung zu sichern
bemüht ist.
2)
8. 41.
Der Dienst der Polizeimannschaft besteht in
Beziehung auf die einzelnen Zweige der besonderen
Orts- und der allgemeinen Sicherheits-Polizei der
Stadt in der Beobachtung und Erfüllung Alles dessen,
was ihr die gegenwärtige Instruction oder hierauf
bezügliche Anordnungen des Magistrats gebieten.
Jeder Polizeisoldat hat die daselbst bezeichneten
Obhliegenheiten aus eigener Thätigkeit und ohne Ab⸗
wartung eines besonderen Befehles seiner Vorgesetzten
zu erfüllen, und sich daher mit der geuannten In⸗
struetion und mit den speciellen polizeilichen Anord—
nungen auf das Genaueste bekannt zu machen.
8. 42.
Zur Besorgung des der Polizei⸗Mannschaft ob⸗
liegenden Dienstes wird täglich
12) in dem Rathhause aus der commandirten Mann⸗
schaft eine Hauptwache bestellt und
in die einzelnen Theile der Stadt die Absendung
von Patrouillen angeordnet.
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