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IV. Behörden der S—chule.
Die oberste Leitung des technischen Unterrichts- und Er—
ziehungswesens in Bayern wurde bis zum Jahre 1848 vom Kgl.
Staatsministerium des Innern, von 1848 -1871 vom Kgl. Mi—
nisterium des Handels und der öffentlichen Arbeiten ausgeübt.
Seit 1872 ist dieselbe wieder an das Kgl. Staatsministerium des
Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten übergegangen. Die
nächst vorgesetzte Behörde der Anstalt ist die Kgl. Kreisregierung
von Mittelfranken, Kammer des Innern.
Bis zum Oktober 1844 war die ökonomische und finanzielle
Leitung der technischen Lehranstalten Nürnbergs, d. h. der poly—
technischen, der Kreislandwirtschafts- und Gewerbschule, der Ele—
mentarzeichen- und Handwerkerschule überdies einer aus dem
Stadtkommissär, dem J. Bürgermeister, den Rektoren der polytech—
nischen und der Kreisgewerbschule, sowie aus 2 bürgerlichen Ma—
gistratsräten bestehenden Direktion übertragen; das im Jahre 1836/37
zuerst erwähnte Scholarchat der Kreis-Landwirtschafts- und Ge—
werbschule war ebenfalls nur von kurzem Bestande.
Als Direktionsmitglieder der technischen Lehranstalten zu
Nürnberg in den Jahren 1833—-40 werden genannt:
Faber, k. Stadtkommissär und Bantkdirektor, J—— der
Binder, J. Bürgermeister, Direktion
Scharrer, Vorstand der technischen Lehranstalten,
Dr. Merkel, pr. Arzt und J. Direktor der Industriegesellschaft,
Cramer, Wilhelm sen., Partikulier.
In den Jahren 1840 - 1844:
Sieß, K. Regierungsrat und Stadtkommissär,
Binder, J. Bürgermeister,
Schrag und Popp, bürgerl. Magistratsräte,
Rektoren: Prof. Dr. Ohm und PVrof. Dr. Rose.
Mitglieder des Scholarchates der Kgl. Kreis-Landwirtschafts- und
Gewerbschule waren 1836:
Rehm, Pfarrer an der St. Sebaldskirche,