64
Vom Jahre 1806 ab erhielten wir diesen Anschluß mit 600/0 unseres Gehaltes
zugestanden, und es wurden die Leistungen des Einzelnen, sowie die Pensionen der
Lehrer und die Sustentationen der Relikten folgendermaßen geregelt:
*
J. Pflichten:
1) Jeder Lehrer ist verpflichtet, der städtischen Pensionskasse mit 600/0 seines
städtischen Gehaltes beizutreten,
die einmalige Einlage beträgt 500 des versicherten Gehaltes — 30,0 des
Gesamtgehaltes,
für jede Mehrung des pensionsfähigen Gehaltes sind ebenfalls 500 (300
der gesamten Gehaltserhöhung) zu entrichten.
Die jährlichen Beiträge beziffern
bis zu 35 Lebensiahren des Betreffenden 300 des pensionsfähigen Ge—
haltes*) ( 1,80/0 des Gesamtgehaltes),
von 35—45 Jahren 406 des pensionsfähigen Gehaltes (S 2,40/0 des Ge⸗
samtgehaltes),
von 45—55 Jahren 50/0 des pensionsfähigen Gehaltes (— 30/0 des Ge—
samtgehaltes) und
über 55 Jahren 60/0 des pensionsfähigen Gehaltes (— 3,60/0des Gesamtgehaltes).
2)
3)
II. Rechte:
1) Jeder Lehrer hat Anspruch auf Pensionsbezug von der Stadt.
2) Er bezieht aus 600/0 seines jeweiligen städtischen Gehaltes an Pension
3 Als Dienstzeit wird nur die Zeit
o im * Iahgeehrt gerechnet, welche bei dauernder
go Nahrzehnt Anstellung im Dienste der Stadt
— zugebracht wurde oder nach be—
0/10 nach vollbrachtem 40. Dienst— souderer Beflimmung als solch
der 70. Lebensjahre. g lche
v angerechnet wird.
3) Jede Witwe erhält seitens der Stadt
einen jährlichen Unterhaltsbeitrag von 300 , wenn der Mann im J. Jahr—
zehnt seines hiesigen defin.
Dienstes starb,
von 400 M, wenn er nach dem 10. und
vor vollendetem 25. Dienst—
jahre mit Tod abging, und
von 500 M, wenn er nach 25Dienstjahren
starb.
4) Jede einfache Waise bekommt jährlich 100, ijede Doppelwaise 150 AI.
Damit war endlich glücklich und zwar zur Befriedigung Aller eine Angelegen—
heit zuende geführt, die schon den „alten“ Verein beschäftigte und später wieder—
holt einen Gegenstand der Beratung im Lehrervereine Nürnberg gebildet hatte, und
sämtliche Lehrer der hiesigen Stadt haben sich der neuen Einrichtung sofort anbe—
auemt, obschon für die damals vorhandenen Lehrkräfte ein Beitrittszwang nicht ge—
geben war.
*) Da die künftig hier zur Anstellung gelangenden Lehrer wohl allesamt noch unter
35 Jahre alt sein werden,. bezahlen sie demnach nur 1.80/0 ihres Gesamtgehaltes zur
städt. Pensionskasse.