Volltext: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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Im Schuljahre 1848 49 fand eine wesentliche Erweiterung des 
Zeichenunterrichtes durch teilweises Ausscheiden der im Zeichnen geuͤbteren 
Gehilfen und Lehrlinge nach verschiedenen Gewerben statt; es erhielten die 
Schreiner, Schlosser, Gürtler und Drechsler für sich durch einen geeigneten 
Gewerbsmeister gesonderten Unterricht. Der beabsichtigte, wohlmeinende 
Zweck, der damit erreicht werden sollte, wurde jedoch durch die unregel— 
mäßige Teilnahme von seite der Gehilfen und Lehrlinge am Unterrichte 
nur unvollkommen erzielt und stereotyp wiederholen sich die Klagen in den 
bezüglichen Jahresberichten der Gewerbschule über verhältnismäßig geringe 
Teilnahme trotz allen Aufgebotes seitens der Schule und Lehrer. 1850 mußten 
deshalb einige Zeichenkurse ausgesetzt werden. 
Da man die Ursache der ungenügenden Beteiligung mit in dem 
Umstande gelegen glaubte, daß die Zeit des Unterrichtes in der Christen— 
lehre mit der Lehrzeit einiger Fortbildungsklassen zusammenfiel, so fand 1851 
eine Organisation des Fortbildungsunterrichts in der Weise statt, daß die 
Lehrlinge nach dem Austritte aus der Werktagsschule im 1. Jahre 
sonntags von 122 Uhr abwechselnd die Christenlehre und den gewöhnlichen 
Feiertagsunterricht, nach beiden von 2—54 Uhr Unterricht im Zeichnen, 
im 2. Jahre zu derselben Zeit abwechselnd Christenlehre mit Geometrie 
von 122 Uhr, hierauf Zeichnen von 2—54 Uhr Sonntag nachmittngs zu 
besuchen hatten, im 8. Jahre fand für sie Dispensation von der Christen⸗ 
lehre statt, dagegen Verpflichtung für den Zeichenunterricht von 1453 Uhr 
Sonntag nachmittags, so lang sie sonntagsschulpflichtig waren. Zugleich 
blieb der Zeichenunterricht am Montag abends von 6—8 Uhr für freiwilligen 
Besuch bestehen. 
Mit dem Beginn des Schuljahres 1852/53 wurde der Besuch der 
bemerkten Unterrrichtssparten obligatörisch für alle sonntagsschulpflichtige 
Lehrlinge; solche Lehrlinge, deren Gewerbe das Zeichnen nicht absolut nötig 
hatten, waren hievon dispensiert. 
Diese Organisation blieb bis zum Schlusse des Schuljahres 1862 
im wesentlichen bestehen, nur wurde für den III. und IV. Jahreskurs 
der gewerblichen Abteilung schon 1858 der Unterricht auf Montagabend 
6 Uhr verlegt. Infolge der Vollzugsvorschrift vom 21. April 1862 zum 
Gewerbsgesetze hoͤrte aber jeder Zwang beim Lehrlingsunterrichte auf. 
Auch der Besuch des theoretischen Uünterrichts an der Gewerbschule durch 
Gewerbslehrlinge ließ seit Aufhebung der gesetzlichen Lehrlingsprüfungen 
ganz bedeutend nach, so daß kaum 10 840 der hiesigen Lehrlinge denselben 
aufsuchten. Von da an wurde nur uoch ein einjähriger Kursus mit 
je einer Wochenstunde für Geometrie, gewerbliche Buchführung und 
Physik erteilt. 
Der Zeichenunterricht umfaßte aber nach wie vor 8 Kurse und wurde 
gut besucht. 
An Stelle dieser Anstalt trat nun vom 15. Oktober 1875 an die 
durch Ortsstatut des Stadtmagistrats vom 22. März 1875 gegründete 
obligatorische gewerbliche Fortbildungsschule. Zum' Besuche 
derselben sind sämtliche in der Stadt Fürth befindliche Gewerbsgehilfen, 
Gesellen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge — mit Ausnahme der Apothekerlehrlinge —
	        
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