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Im Schuljahre 1848 49 fand eine wesentliche Erweiterung des
Zeichenunterrichtes durch teilweises Ausscheiden der im Zeichnen geuͤbteren
Gehilfen und Lehrlinge nach verschiedenen Gewerben statt; es erhielten die
Schreiner, Schlosser, Gürtler und Drechsler für sich durch einen geeigneten
Gewerbsmeister gesonderten Unterricht. Der beabsichtigte, wohlmeinende
Zweck, der damit erreicht werden sollte, wurde jedoch durch die unregel—
mäßige Teilnahme von seite der Gehilfen und Lehrlinge am Unterrichte
nur unvollkommen erzielt und stereotyp wiederholen sich die Klagen in den
bezüglichen Jahresberichten der Gewerbschule über verhältnismäßig geringe
Teilnahme trotz allen Aufgebotes seitens der Schule und Lehrer. 1850 mußten
deshalb einige Zeichenkurse ausgesetzt werden.
Da man die Ursache der ungenügenden Beteiligung mit in dem
Umstande gelegen glaubte, daß die Zeit des Unterrichtes in der Christen—
lehre mit der Lehrzeit einiger Fortbildungsklassen zusammenfiel, so fand 1851
eine Organisation des Fortbildungsunterrichts in der Weise statt, daß die
Lehrlinge nach dem Austritte aus der Werktagsschule im 1. Jahre
sonntags von 122 Uhr abwechselnd die Christenlehre und den gewöhnlichen
Feiertagsunterricht, nach beiden von 2—54 Uhr Unterricht im Zeichnen,
im 2. Jahre zu derselben Zeit abwechselnd Christenlehre mit Geometrie
von 122 Uhr, hierauf Zeichnen von 2—54 Uhr Sonntag nachmittngs zu
besuchen hatten, im 8. Jahre fand für sie Dispensation von der Christen⸗
lehre statt, dagegen Verpflichtung für den Zeichenunterricht von 1453 Uhr
Sonntag nachmittags, so lang sie sonntagsschulpflichtig waren. Zugleich
blieb der Zeichenunterricht am Montag abends von 6—8 Uhr für freiwilligen
Besuch bestehen.
Mit dem Beginn des Schuljahres 1852/53 wurde der Besuch der
bemerkten Unterrrichtssparten obligatörisch für alle sonntagsschulpflichtige
Lehrlinge; solche Lehrlinge, deren Gewerbe das Zeichnen nicht absolut nötig
hatten, waren hievon dispensiert.
Diese Organisation blieb bis zum Schlusse des Schuljahres 1862
im wesentlichen bestehen, nur wurde für den III. und IV. Jahreskurs
der gewerblichen Abteilung schon 1858 der Unterricht auf Montagabend
6 Uhr verlegt. Infolge der Vollzugsvorschrift vom 21. April 1862 zum
Gewerbsgesetze hoͤrte aber jeder Zwang beim Lehrlingsunterrichte auf.
Auch der Besuch des theoretischen Uünterrichts an der Gewerbschule durch
Gewerbslehrlinge ließ seit Aufhebung der gesetzlichen Lehrlingsprüfungen
ganz bedeutend nach, so daß kaum 10 840 der hiesigen Lehrlinge denselben
aufsuchten. Von da an wurde nur uoch ein einjähriger Kursus mit
je einer Wochenstunde für Geometrie, gewerbliche Buchführung und
Physik erteilt.
Der Zeichenunterricht umfaßte aber nach wie vor 8 Kurse und wurde
gut besucht.
An Stelle dieser Anstalt trat nun vom 15. Oktober 1875 an die
durch Ortsstatut des Stadtmagistrats vom 22. März 1875 gegründete
obligatorische gewerbliche Fortbildungsschule. Zum' Besuche
derselben sind sämtliche in der Stadt Fürth befindliche Gewerbsgehilfen,
Gesellen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge — mit Ausnahme der Apothekerlehrlinge —