Inhaltsverzeichnis: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926) (1925/26 (1926))

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Städtische Betriebe. 
8 
Gebührensätze. Der Stromtarif wurde, wie bereits erwähnt, zu Beginn des Berichts— 
jahres grundlegend umgestaltet. Er erlitt im Taufe des Berichtsjahres kleine Änderungen 
und hatte am Schlusse folgende Gestalt: 
Tarifart 
Stand am 31. März 1926 
Preis für die 
Anfangsstufe 
für je kKWVHh 
Preis für den 
gestaffelten 
Mehrbezug 
für je KWVh 
Bemerkungen 
33 Ia. Einfachtarif 
38* 1b. Doppeltarif 
551 1. hoher Tarif 
35 (während der Sperrzeit) 
g — 2. niederer Carif 
3 (Tageszeit) 
3 1II. Tarif für gewerbliche oder 
Kraftanlagen (unterl okW) 
III. Tarif für NAachtbetriebe 
Dreifachtarif 
40 9 
35 20 
45 H140- 25 5 
Einheitspreis während des ganzen 
Tages 
20 5 
15 9 
45 
20 
20 5 
45 9 
10 59 
40- 25 9 
215 6 
*— 
40- 25 
hoher Tarif 
niederer Tarif 
am Tage 
während der Abenoösperrzeit 
während der Nachtzeit 
von 7 Uhr abenos bis 6 Uhr morgens 
von?7 Uhr abendos bis 6 Uhr morgens 
1V. Tarif für Schaufenster— 
beleuchtung . . 
Nachtstrombezug für tech— 
nische u. hauswirtschaftl. 
Zwecke, für welche nur in 
der Nachtzeit Strom be— 
zogen wird 
10 59 
358 
—2 
0 92 
10 
5 95 
von 7— 10 Uhr abends 
von 1o Uhr abenos bis Uhr morgens 
Strom-Gebührentarif B 
für industrielle Anlagen mit einem 
Anschlußwert von 10 — 60 Kilowatt 
bezw. mit einer Transformatoren⸗ 
leistung von 10 — 60 Kilovoltampere 
Stromgebühren-TarifC 
für industrielle Anlagen mit einer 
Transformatorenleistung über 60 
Kilovoltampere. 
Grundgebühr 
45 9 — Nfür die Abenoͤsperrzeit 
A27. Sto taäglich) 
15 5* 8 9 für die übrige Tageszeit 
(7b Monate 
9. - RAM 
Die Grundgebühr zu 6 R.A ist zu 
leisten für jedes Kilowatt der 
Höchstleistung am Cage (von oUhr 
morgens bis 10 Uhr abendos) 
für jede WirkKWh des Tagesver— 
brauches 
für jede Wirk⸗KMyh in der Nacht v. 
10 Uhr abends bis 6 Uhr morgens; 
außerdem entsprechende Zuschläge 
für Blind⸗ und Leerlaufstrom 
Während d. Abendsperrstunden darj 
kein Strom bezogen werden. 
4 
Arbeitsgebühr 
39 
Stromgebührentarif D 
Strombezug für beliebige Zwecke 
mit Sperrverpflichtung 
15 9 
8 
WV. 
Stromgebührentarif E— 
Pauschgebühren für elektr. Treppen⸗ 
beleuchtunggsanlagen 
Pauschgebühren für elektr. Klingel— 
anlagen sowie Tür⸗ u. Coraufzüge 
2. RM 
vierteljährliche Pauschale für eine 
Treppenhauslampe 
vierteljährliche Pauschgebühr für 
Klingeltransformator 
I.- RAM
	        
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