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Punkte eingetragen. Verbindet man alle Punkte, welche zu
gleicher Zeit den ersten Donner aufgezeichnet haben, durch
„Linien gleichzeitigen Donuers‘‘ oder „Isobronten‘, so erhält
man dadurch offenbar die Vorderfront des Gewitters, und die
Reihenfolge der von Stunde zu Stunde oder auch in kürzeren
Intervallen gezogenen Isobronten lässt den Verlauf jedes Ge-
witters erkennen. An manchen Tagen wird das so entstehende
geographische Bild verhältnissmässig einfach. "Treten jedoch an
änem Tage zahlreiche und getrennte Gewitterzüge auf, so wird
liese Bearbeitung sehr mühevoll. Ein Beispiel eines solchen
yzewitterreichen Tages mit. 34 einzelnen Gewitterzügen gibt die
Karte Nr. 13 unserer Ausstellung, welche die Gewitter des
14. Juli 1894 darstellt.
Im März 1886 trat auf Anregung Badens in München eine
Conferenz der meteorologischen Centralstellen Süddeutschlands
zusammen, um über die Möglichkeit zu beraten, mit welcher die
bisherige Untersuchung der Gewitter auch auf die Hagelschläge
ausgedehnt werden könnte. Die einfache, praktische Kr-
fahrung weist schon darauf hin, dass die Hagelschläge sich
über noch schmalere Gebietsstreifen erstrecken als die Ge-
witter. In Folge dessen fordert die Aufgabe der Hagelunter-
suchuvg ein noch engmaschigeres Netz als jenes, das für die
Gewitterbeobachtungen dient. Zugleich war von vornherein die
Frage angeregt worden, ob Waldflächen einen Schutz gegen
Hagel gewähren. Es musste also in die Organisation vor
allem auch die Mitwirkung der Forstbehörden aufgenommen
werden.
Die derzeitige Organisation der Hageluntersuchung ist nun
folgende: Im ganzen Gebiete von Süddeutschland können selbst-
verständlich die Meldungen der meteorologischen Stationen, mit
Einschluss der Gewitterstationen, an und für sich verwendet
werden. Ferner melden die Forstbehörden in Bayern, Württem:
berg, Baden und Hohenzollern das Auftreten von Hagelfällen
im Walde, wobei zwischen Hagel mit Schaden und ohne Schaden
anterschieden wird. In Bayern machen die Vorstände aller Ge-
meinden, welche der staatlichen Hagelversicherung angehören,
ımgehend Anzeige der eingetretenen Hagelfäülle an die Abtheilung
für Hagelversicherung bei der kgl. Brandversicherungskammer,
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