fullscreen: Notizen zu den Ausstellungsgegenständen des k. bayer. Staatsministeriums des Innern [Bayerische Landes-Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung zu Nürnberg 1896]

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Punkte eingetragen. Verbindet man alle Punkte, welche zu 
gleicher Zeit den ersten Donner aufgezeichnet haben, durch 
„Linien gleichzeitigen Donuers‘‘ oder „Isobronten‘, so erhält 
man dadurch offenbar die Vorderfront des Gewitters, und die 
Reihenfolge der von Stunde zu Stunde oder auch in kürzeren 
Intervallen gezogenen Isobronten lässt den Verlauf jedes Ge- 
witters erkennen. An manchen Tagen wird das so entstehende 
geographische Bild verhältnissmässig einfach. "Treten jedoch an 
änem Tage zahlreiche und getrennte Gewitterzüge auf, so wird 
liese Bearbeitung sehr mühevoll. Ein Beispiel eines solchen 
yzewitterreichen Tages mit. 34 einzelnen Gewitterzügen gibt die 
Karte Nr. 13 unserer Ausstellung, welche die Gewitter des 
14. Juli 1894 darstellt. 
Im März 1886 trat auf Anregung Badens in München eine 
Conferenz der meteorologischen Centralstellen Süddeutschlands 
zusammen, um über die Möglichkeit zu beraten, mit welcher die 
bisherige Untersuchung der Gewitter auch auf die Hagelschläge 
ausgedehnt werden könnte. Die einfache, praktische Kr- 
fahrung weist schon darauf hin, dass die Hagelschläge sich 
über noch schmalere Gebietsstreifen erstrecken als die Ge- 
witter. In Folge dessen fordert die Aufgabe der Hagelunter- 
suchuvg ein noch engmaschigeres Netz als jenes, das für die 
Gewitterbeobachtungen dient. Zugleich war von vornherein die 
Frage angeregt worden, ob Waldflächen einen Schutz gegen 
Hagel gewähren. Es musste also in die Organisation vor 
allem auch die Mitwirkung der Forstbehörden aufgenommen 
werden. 
Die derzeitige Organisation der Hageluntersuchung ist nun 
folgende: Im ganzen Gebiete von Süddeutschland können selbst- 
verständlich die Meldungen der meteorologischen Stationen, mit 
Einschluss der Gewitterstationen, an und für sich verwendet 
werden. Ferner melden die Forstbehörden in Bayern, Württem: 
berg, Baden und Hohenzollern das Auftreten von Hagelfällen 
im Walde, wobei zwischen Hagel mit Schaden und ohne Schaden 
anterschieden wird. In Bayern machen die Vorstände aller Ge- 
meinden, welche der staatlichen Hagelversicherung angehören, 
ımgehend Anzeige der eingetretenen Hagelfäülle an die Abtheilung 
für Hagelversicherung bei der kgl. Brandversicherungskammer, 
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